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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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xafford gelöscht_137978 „Fein Xaff, du hast viel geschrieben. Was du aber und da denke ich weiter...“
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Hallo Ede,

Was du aber (und da denke ich weiter) vergißt, die sogenannten Hürden sind nur dann welche, wenn ein Richter (aus der Gruppe der erfahrenen und aus dem Bereich des Rechtsbewußtseins) die Sachlage ernsthaft prüft und dann abwägt.

Sorry Xaff, glaubst du dran, das sich zum Teil faule oder "frische" Richter groß mit der Frage beschäftigen, ob eine Hausdurchsuchung oder der Trojaner angebracht ist? Hast du meinen Satz mit "blanko" verstanden?


wieso hab ich das vergessen? Ich hatte doch geschrieben:

Dass die Beschränlung durch eine richterliche Anordnung bei uns heute leider ins Leere läuft bei der leichtfertigen Erteilung durch Richter ohne eingehende Prüfung ist nicht dem BVerfG anzulasten (siehe Hausdurchsuchungen).

Übrigens werden Hausdurchsuchungen und andere Ermittlungsmaßnahmen (wie dann wohl auch eine OD) nicht von einem x-beliebigen Richter erteilt, sondern von einem Ermittlungsrichter. Ich glaube nicht dass da viele junge und unerfahrene darunter sind, ich denke eher, dass da sehr viele schlichtweg überforderte dabei sind die einfach mal auf "Verdacht" zustimmen um mit ihrer Arbeit durch zu kommen.

aber mir wärs lieber gewesen, wenn ein solcher Trojaner für komplett illegal beurteilt werden würde

Mir definitiv auch, ich denke da habe ich nie einen Zweifel daran gelassen. Die Frage ist, was überhaupt machbar ist. Die Richter bezogen sich explizit (und naheliegenderweise) auf Art. 10 Abs. 1 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), was ja der treffende Artikel ist. Jetzt muss man eben mal sehen, was dieser Artikel hergibt und welchen Beschränlungen er generell unterworfen ist und da ist es nun mal leider so, dass sowohl das Post-, als auch das Fernmeldegeheimnis auf richterliche Anordnung außer Kraft gesetzt werden kann. Hier nun einen Sonderfall für eine OD zu schaffen war wohl nicht drin (wo auch?).

Glaubst du ernsthaft, das sich die treffen und ein solches Gesetz von allen drei Seiten angewand werden kann?

Nein, das glaube ich defninitiv nicht.

Aus dieser Sicht halte ich meine Trommlerei für angebracht. Ich werde also weiterhin auf die Richter hauen, weil ich nichts gutes von ihnen erwarte.

Ja, ich halte Trommlerei ebenfalls für angebracht und ich meine ich trommle auch viel... ich denke jedoch immer noch, dass die Richter des BVerfG die falsche Adresse für Anschuldigungen sind... in meinen Augen haben sie so restriktiv entschieden, wie es nun einmal ging. Die OD betrifft das Fernmeldegeheimnis (welches aufgehoben werden kann) und die Richter haben sogar die Schranken noch etwas erhöht.

Dass es Dank übereifriger (datengieriger) Ermittler und phlegmatischer Ermittlungsrichter zu Mißbrauch kommen wird, so es denn ein Gesetz geben soll sehe ich als sicher an, aber man kann doch die Verfehlungen von Ermittlungsrichtern, Staatsanwälten und Ermittlern nicht den Richtern am BVerfG anlasten. Dann müsstest Du ihnen sämtliche Fehlurteile anlasten, die das GG betreffen und an anderen Gerichten gefällt wurden und jede unrechtmäßige Hausdurchsuchung.

Die Richter am BVerfG haben in letzter Zeit häufig als "Feuerwehrmänner" die Begehrlichkeiten des Schäuble´schen Poizeistaats-Rollkomandos Einhalt geboten als letzte Instanz (Luftsicherheitsgesetz, Rasterfahndung,...).

@alltiger:

Du hast Recht, die Hausdurchsuchung war an sich ein schlechtes Beispiel, die Telefonüberwachung wäre angemessener und passender gewesen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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