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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Baumansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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gelöscht_137978 Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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War ehrlichgesagt (meiner Meinung nach) nicht anders zu erwarten. So, wie ich Richter einschätze, wären die sich auch nicht zu schade, blanko zu unterschreiben.
Ich hatte unsrem Staat nie über den Weg getraut, und heute, nach diesem Urteil noch viel weniger.

Ich bin mal gespannt, wie schnell ein Gesetz verabschiedet wird und wie schnell dann Schäuble seine Stasiheinis losläßt.
Schäuble mußte ja die weiterentwicklung stoppen. Mich würde es nicht wundern, wenn er heimlich weiterentwicklen lies (in weiser Vorraussicht) und nun schnell mit einer "Lösung" aufwarten kann.

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xafford gelöscht_137978 „War ehrlichgesagt meiner Meinung nach nicht anders zu erwarten. So, wie ich...“
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Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie konnten. Es gibt nun mal nur sehr wenige Grundrechte, die nicht Einschränkungen unterliegen dürfen (afair nur Recht auf Leben und Menschenwürde), der Rest unterliegt generell (in anderweitigen Gesetzen geregelten) Einschränkungen. Es gibt die Versammlungsfreiheit, die aber nicht immer und überall ausgeübt werden kann, es gibt ein Recht auf ein Postgeheimnis, welches aber im Zuge von Ermittlungen eingeschränkt werden kann, es gibt die Unverletzlichkeit der Wohnung, die aber mit einem Durchsuchungsbeschluss außer Kraft gesetzt werden kann etc pp...

Ich glaube nicht, dass irgendjemand ernsthaft erwartet haben dürfte, dass BVerfG würde komplett untersagen elektronische Kommunikation auszuforschen, da wäre auch die Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Post- und Fernmeldegeheimnis oder der Unverletzlichkeit der Wohung nicht mehr gewahrt. Es war also eigentlich klar, dass es ein Schlupfloch geben würde eine Online-Durchsuchung in irgend einer Form in ein Gesetz zu gießen, aber auf die Größe des Schlupfloches kommt es an und das BVerfG hat es erstaunlich eng gemacht, enger zB als für die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung, da eine Koppelung an schwerwiegende und vor allem konkrete Gefahren vorgeschrieben wurde. Dass die Beschränlung durch eine richterliche Anordnung bei uns heute leider ins Leere läuft bei der leichtfertigen Erteilung durch Richter ohne eingehende Prüfung ist nicht dem BVerfG anzulasten (siehe Hausdurchsuchungen).

Zudem hat das BVerfG ein neues Grundrecht aus bisher bestehenden abgeleitet, welches vorher nicht existierte und eventuell schon ein Wink für die anstehende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sein könnte, dies dürfte die Ausgestaltung einer wirklich nutzbaren Online-Durchsuchung im kommenden "BKA-Gesetz" noch einmal erschweren.

Was mal wieder komplett unterging und dadurch auch den eigentlich Gehalt verfälscht: Das BVerfG hatte eigentlich nur zum Verfassungsschutzgesetz in NRW zu entscheiden und über dessen Verfassungskonformität, heraus kam ein enger Rahmen für solche Ermittlungsgesetze und ein neu auskonkretisiertes Grundrecht. Was hätte es mehr geben können? Was mehr hätte man erwarten können? Ein absolutes Verbot solcher Ermittlungen dürfte wohl (wie oben erwähnt) keiner ernsthaft in Erwägung gezogen haben und es dürfte auch klar sein, dass die Regierung in jedem Fall die Entscheidung des BVerfG so gedeutet hätte, dass das neue "BKA-Gesetz" inklusive Online-Durchsuchung gefasst werden könne unter entsprechenden Auflagen (wie schon gesagt, das BVerfG kann kaum elektronische Kommunikation als nicht einschränkbar postulieren, wenn die Unverletzlichkeit der Wohnung in bestimmten Fälllen aufgehoben werdne kann).

Was jetzt natürlich folgen wird ist, dass der resultierende Gesetzentwurf mit ziemlicher Sicherheit wieder vor dem BVerfG landen wird, denn unsere lieben Hardliner werden sich so weit vortasten wie nur möglich und das BVerfG hat ziemlich klar gemacht, was es von Verdachtsunabhängigkeit, von Rastermethoden und von Pauschalüberwachung hält.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford Nachtrag zu: „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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PS: mal wieder ein Kalauer der besonderen Art...

Überschrift News:

Bundestrojaner ist legal

(obwohl es derzeit keinen Bundestrojaner und kein Gesetz gibt)

und die Überschrift der Quelle:

Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

Naja, sagt ja beide fast das Gleiche aus (wenn man es überliest).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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NANÜ xafford „PS: mal wieder ein Kalauer der besonderen Art... Überschrift News:...“
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Offensichtlich hat hier außer Xafford niemand das Urteil des BVerfG gelesen.
Das BVferG hat mitnichten den Bundestrojaner für Rechtens erklärt, er hat

a.) das Gesetzt aus NRW für verfassungswidrig erklärt
Zitat SPON: Das eigentlich zu behandelnde Gesetz aus NRW bezeichneten die Richter als nichtig, weil es verfassungswidrig sei. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Das, so der Tenor der heutigen Grundsatzentscheidung, geht viel zu weit. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

b.) ein Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausdrücklich bejaht

c.) der Ausspionierung per "Bundestrojaner" so enge Grenzen gesetzt - "nur" bei "Gefährdung überragend wichtiger Rechtsgüter" wie Menschenleben oder falls der Bestand des Staates konkret gefährdet sei und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters ist es erlaubt, selbst bei "minderschweren" Delikten wie z.B Autodiebstahl, Wohnungseinbrüchen, Hehlerei bleibt dieses Instrument verboten - daß es wohl kaum zu einer Umsetzung kommen wird.

Und selbst wenn, ist es weit weg von der (berechtigte Paranoia??!!) Möglichkeit, daß der Staat massiv auf die Daten aller Bürger zugreifen könnte.

Darüber hinaus sendet dieses Urteil ein klares Signal an die Sammelwut des Innenministers und der Exekutive allgemein (nicht nur Schutz durch den Staat, sondern auch Schutz vor dem Staat!), daß die Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen wohl kaum Bestand haben wird, genauso wenig wie die automatische Massenüberwachung von Autokennzeichen.

Unterm Strich also ein erfreulich klares Urteil mit eindeutiger Aussage pro Bürgerrechte!

Wie jemand daraus eine Legalisierung eines alles erschnüffelnden BT ableiten kann, bleibt mir ein Rätsel.

NANÜ

P.S.
Hier der komplette und lesenswerte Artikel auf SPON = http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538092,00.html

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.conf NANÜ „Offensichtlich hat hier außer Xafford niemand das Urteil des BVerfG gelesen....“
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Offensichtlich hat hier außer Xafford niemand das Urteil des BVerfG gelesen.
Doch, doch, nur der Autor nicht.
Siehe auch hier: http://www.nickles.de/static_cache/538345848.html

Edit:möglicherweise verbirgt sich hinter die selbe Person dahinter wie hier: http://www.nickles.de/static_cache/538345331.html
Falls dem so ist; könnte man einiges unterstellen, von gezielter Desinformation bis hin zu grenzenloser Dummheit oder Vollrausch.
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NANÜ .conf „Als Redakteur muss man nicht lesen können!“
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merci für die Links.
Ich poste hier zu selten, um mir eine fundierte Meinung über die Arbeit dieses Redakteurs bilden zu können. Tatsache ist, daß die fette Überschrift in die Irre führt. Bewußt oder unbewußt sei dahingestellt, denn der folgende Text gibt alles richtig wieder.

Könnte sein, daß so ein fetter Wurm als Blickfang und/oder als Ansporn dient, in die Tasten zu hauen..... ;-)
Ein gewisser Spielraum mag da sein, auf die Dauer wirkt es zu "reißerisch", jounalistisch hart an der Grenze zur Seriosität

Egal wie, er hat ja seine Mail-Addy hinterlassen, vielleicht sollte man ihm mal schreiben, anstatt nur über ihn zu schreiben.

NANÜ

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chrissv2 .conf „Als Redakteur muss man nicht lesen können!“
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beachte die Kürzel am Anfang ;-)

http://www.nickles.de/c/n/6228.htm

http://www.nickles.de/c/n/6229.htm

mfg
chris


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peterson .conf „Als Redakteur muss man nicht lesen können!“
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Dafür hat der Autor bestimmt schon den Entwurf der morgigen Bildzeitung gelesen.
und bildete sich seine Meinung.

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The Wasp xafford „PS: mal wieder ein Kalauer der besonderen Art... Überschrift News:...“
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Na sicher ist das ein Kalauer und hat den selben Newsinhalt wie: Messer sind legal. Wer hat denn erwartet, dass der Polizei das Installieren von PC-Wanzen untersagt wird? Nur ein paar Berufs-Pananoiiker.
Der Bundestrojaner, der nach dem schäubleschen Gießkannenmodell bei wagem Verdacht auf tausenden PCs installiert werden darf, ist vom Tisch. Die Universal-BKA-PC-Wanze, die jeder Polizeischüler nach Gutdünken installieren darf, wird es nicht geben. Was bleibt vom Bundestrojaner nach diesem Urteil? Nicht mehr als von jeder anderen Abhörmethode.

Ende
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alltiger xafford „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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dabei wäre aber doch auf den Unterschied einer Hausdurchsuchung (auf richterl. Anordnung) und einer permanenten Überwachung durch PC-Trojaner bzw. in der Wohnung angebrachte "Wanzen" hin zu weisen.

Nach einer Hausdurchsuchung habe ich, außer dem angerichteten Chaos hinterher, meine 4 Wände wieder für mich.

Dies ist aber b. online-Überwachung ebensowenig wie b. Telefonüberwachung oder, wie es mal bekannt gemacht wurde, durch Hausmeister, Hausverwalter, Gas- u. Wasserableser usw. ausgelegte "Wanzen" in den Wohnungen, nicht der Fall. Hier bin ich also ständig unter Kontrolle, ohne daß ich es weiß!


Zu Großmutterszeiten war es üblich, daß z.B. "Parteigegner" selbst aus der Familie denunziert worden sind,
heute in der sogenannten Demokratie ist es noch viel schlimmer als damals oder i.d. DDR!!!

UND DAS IST DAS PROBLEM

Gruß

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neanderix xafford „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie konnten.

Nein, haben sie nicht. Sie hätten den Trojaner/die OD für *generell* unzulässig erklären können - und *müssen*.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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gelöscht_137978 xafford „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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Fein Xaff, du hast viel geschrieben. Was du aber (und da denke ich weiter) vergißt, die sogenannten Hürden sind nur dann welche, wenn ein Richter (aus der Gruppe der erfahrenen und aus dem Bereich des Rechtsbewußtseins) die Sachlage ernsthaft prüft und dann abwägt.

Sorry Xaff, glaubst du dran, das sich zum Teil faule oder "frische" Richter groß mit der Frage beschäftigen, ob eine Hausdurchsuchung oder der Trojaner angebracht ist? Hast du meinen Satz mit "blanko" verstanden?

Klar das hier eine Entscheidung her mußte (und deshalb meine Entäuschung), aber mir wärs lieber gewesen, wenn ein solcher Trojaner für komplett illegal beurteilt werden würde. Ich vergleiche das mit einer Hausdurchsuchung zum Zwecke der Beweisbeschaffung ohne Kenntnis des Eigentümers. Erst wird eingebrochen und dann wird verklagt.

Jedoch, ich kam erst eben dazu, den ganzen Hergang nachzulesen, was aber meine grundsätzliche Meinung über Schäuble, Trojaner und die Fähigkeiten der Richter nicht abmildert. Ich glaube (was oben auch angedeutet wurde), das die Richter sich der Personen nicht in der Form annehmen und ihre Rechte prüfen.
Ein Gesetz (und hier wirst du mir hoffentlich zustimmen) ist nur sogut, wie es von Politik erdacht, von den Richtern gesprochen und von der Verfolgungsbehörde geliebt wird. Glaubst du ernsthaft, das sich die treffen und ein solches Gesetz von allen drei Seiten angewand werden kann? Nene.......

Aus dieser Sicht halte ich meine Trommlerei für angebracht. Ich werde also weiterhin auf die Richter hauen, weil ich nichts gutes von ihnen erwarte.

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xafford gelöscht_137978 „Fein Xaff, du hast viel geschrieben. Was du aber und da denke ich weiter...“
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Hallo Ede,

Was du aber (und da denke ich weiter) vergißt, die sogenannten Hürden sind nur dann welche, wenn ein Richter (aus der Gruppe der erfahrenen und aus dem Bereich des Rechtsbewußtseins) die Sachlage ernsthaft prüft und dann abwägt.

Sorry Xaff, glaubst du dran, das sich zum Teil faule oder "frische" Richter groß mit der Frage beschäftigen, ob eine Hausdurchsuchung oder der Trojaner angebracht ist? Hast du meinen Satz mit "blanko" verstanden?


wieso hab ich das vergessen? Ich hatte doch geschrieben:

Dass die Beschränlung durch eine richterliche Anordnung bei uns heute leider ins Leere läuft bei der leichtfertigen Erteilung durch Richter ohne eingehende Prüfung ist nicht dem BVerfG anzulasten (siehe Hausdurchsuchungen).

Übrigens werden Hausdurchsuchungen und andere Ermittlungsmaßnahmen (wie dann wohl auch eine OD) nicht von einem x-beliebigen Richter erteilt, sondern von einem Ermittlungsrichter. Ich glaube nicht dass da viele junge und unerfahrene darunter sind, ich denke eher, dass da sehr viele schlichtweg überforderte dabei sind die einfach mal auf "Verdacht" zustimmen um mit ihrer Arbeit durch zu kommen.

aber mir wärs lieber gewesen, wenn ein solcher Trojaner für komplett illegal beurteilt werden würde

Mir definitiv auch, ich denke da habe ich nie einen Zweifel daran gelassen. Die Frage ist, was überhaupt machbar ist. Die Richter bezogen sich explizit (und naheliegenderweise) auf Art. 10 Abs. 1 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), was ja der treffende Artikel ist. Jetzt muss man eben mal sehen, was dieser Artikel hergibt und welchen Beschränlungen er generell unterworfen ist und da ist es nun mal leider so, dass sowohl das Post-, als auch das Fernmeldegeheimnis auf richterliche Anordnung außer Kraft gesetzt werden kann. Hier nun einen Sonderfall für eine OD zu schaffen war wohl nicht drin (wo auch?).

Glaubst du ernsthaft, das sich die treffen und ein solches Gesetz von allen drei Seiten angewand werden kann?

Nein, das glaube ich defninitiv nicht.

Aus dieser Sicht halte ich meine Trommlerei für angebracht. Ich werde also weiterhin auf die Richter hauen, weil ich nichts gutes von ihnen erwarte.

Ja, ich halte Trommlerei ebenfalls für angebracht und ich meine ich trommle auch viel... ich denke jedoch immer noch, dass die Richter des BVerfG die falsche Adresse für Anschuldigungen sind... in meinen Augen haben sie so restriktiv entschieden, wie es nun einmal ging. Die OD betrifft das Fernmeldegeheimnis (welches aufgehoben werden kann) und die Richter haben sogar die Schranken noch etwas erhöht.

Dass es Dank übereifriger (datengieriger) Ermittler und phlegmatischer Ermittlungsrichter zu Mißbrauch kommen wird, so es denn ein Gesetz geben soll sehe ich als sicher an, aber man kann doch die Verfehlungen von Ermittlungsrichtern, Staatsanwälten und Ermittlern nicht den Richtern am BVerfG anlasten. Dann müsstest Du ihnen sämtliche Fehlurteile anlasten, die das GG betreffen und an anderen Gerichten gefällt wurden und jede unrechtmäßige Hausdurchsuchung.

Die Richter am BVerfG haben in letzter Zeit häufig als "Feuerwehrmänner" die Begehrlichkeiten des Schäuble´schen Poizeistaats-Rollkomandos Einhalt geboten als letzte Instanz (Luftsicherheitsgesetz, Rasterfahndung,...).

@alltiger:

Du hast Recht, die Hausdurchsuchung war an sich ein schlechtes Beispiel, die Telefonüberwachung wäre angemessener und passender gewesen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford Nachtrag zu: „Hallo Ede, wieso hab ich das vergessen? Ich hatte doch geschrieben: Übrigens...“
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Noch was vergessen... eigentlich wollte ich noch den Link zur Entscheidung des BVerfG setzen und noch was sagen:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Nach mehrmaligen Lesen bin ich über die Leitsätze, eigentlich Punkt 2. nicht besonders erfreut. Da ist einiges an Sprengstoff versteckt nach meinem Empfinden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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gelöscht_137978 xafford „Hallo Ede, wieso hab ich das vergessen? Ich hatte doch geschrieben: Übrigens...“
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nachdem ich jetzt endlich zuabend gegessen habe, hatte ich während dem kauen Zeit, über die Geschichte nachzudenken (das geht halt net mit knurrendem Magen ;)).

Ansich war mein gemaule gegenüber diesen Richtern, die heute eine Basis gelegt haben, nicht so ganz fair. Dein Einwand ist richtig.
Es ist schlicht die Wut über die Tatsache, das der Bürger (in Verbindung mit anderen neuen Gesetzen wie VDS) unter "Generalverdacht" steht.
Oder anders ausgedrückt, die ganzen Überwachungsregelungen, die eingeführt wurden oder noch werden dienen dem Überwachen des normalen Gesindels.
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"wieso hab ich das vergessen? Ich hatte doch geschrieben:

Dass die Beschränlung durch eine richterliche Anordnung bei uns heute leider ins Leere läuft bei der leichtfertigen Erteilung durch Richter ohne eingehende Prüfung ist nicht dem BVerfG anzulasten (siehe Hausdurchsuchungen)."

^^ Entschuldigung. Mein Auge war willig, mein Gehirn jedoch nicht. Will sagen, ich habe das schlicht falsch gelesen. Soll nicht wieder vorkommen ;)
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Es ändert aber nichts an meiner Sorge im allgemeinen, das wir ganz üblen Stasizeiten entgegensehen.
Wie ja bereits geschrieben, die Politik wird alles tun, um das Maximum an möglichkeiten rauszuholen. Die Verfolgungsbehörden werden alles tun (auch wenns nicht hasenrein ist) um an ihr Ziel zu kommen. Wenn da kein Richter aufpaßt oder seinen Job nicht absolut ernst nimmt, dann ist Essig mit unsrem Rest Rechtsstaat. Ich habe keine Hoffnung, das es ein gutes Ende nimmt, zumal ja letzenendes angewendet wird, obwohl keine rechtliche Basis vorhanden war.

Wie war die Aussage von unserer verehrten Frau Bundeskanzlerin Merkel?
Wir sind und werden kein Polizeistaat werden (gesprochen vor etwa 6-8- Wochen im Bundestag).


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xafford gelöscht_137978 „@Xaff“
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nachdem ich jetzt endlich zuabend gegessen habe, hatte ich während dem kauen Zeit, über die Geschichte nachzudenken (das geht halt net mit knurrendem Magen ;)).

Tröst Dich, ich muss gestehen, dass ich echt vor hatte die gesamte Urteilsbegründung zu lesen... alleinig das Hirn war schwach... irgendwann habe ich dann doch aufgegeben und nur noch quer gelesen. Was in dem Urteil ins Nicht-Juristendeutsch übersetzt wirklich steht, und was daraus letztlich erst einmal gemacht wird wird man sehen, mir schwant aber auch, dass dies nichts Gutes sein wird.

Es ist schlicht die Wut über die Tatsache, das der Bürger (in Verbindung mit anderen neuen Gesetzen wie VDS) unter "Generalverdacht" steht.

Genau das scheint mir aber, haben die Karlsruher Richter ziemlich kategorisch ausgeschlossen für zukünftige Vorstöße bei Online-Durchsuchungen, auch wenn ich wie Du der Meinung bin, dass die Praxis dann widerum anderst aussehen wird. Da bin ich aber ehrlich gesagt gespannter auf die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, da diese ähnlich wie die Rasterfahndung (so hoffe ich zumindest) in Karlsruhe auf wenig Gegenliebe stoßen wird (sofern die Verfassungsbeschwerden formal stimmen).

Was die Politik angeht, so haben wir ja in Vergangenheit gesehen, was von ihr zu halten ist. Angefangen von den schwarz-braunen Scharfmachern von CDU/CSU, über die rückgratlosen Heuchler und Umfaller der SPD, die ja nur mit Bauchschmerzen irgendwo zustimmen bis hin zu den Grünen, die zwar sooo betroffen sind, aber noch vor kurzem eifrig Herrn Schily Schützenhilfe bei den Vorarbeiten leisteten und seltsamerweise bei wichtigen Abstimmungen (wie der zur VDS) plötzlich wichtigeres zu tun haben, als teilzunehmen (wobei selbiges auch für einige Vertreter der LINKE gilt).
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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DannyCoburg Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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"So zentral das Thema ist, so deutlich wiesen die Richter die Politik und vor allem die Sicherheitsbehörden heute in enge Schranken. Demnach dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. Damit orientierten sich die Richter an der Regelung zur Wohnraumüberwachung."

Ex: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538092,00.html

Das klingt ein wenig weniger tendenziös.

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luttyy DannyCoburg „ So zentral das Thema ist, so deutlich wiesen die Richter die Politik und vor...“
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Das Urteil wurde "Glasklar" in den Nachrichten (TV) kommentiert und sollte es auch so angewendet werden, finde ich das voll in Ordnung!

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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DannyCoburg luttyy „Das Urteil wurde Glasklar in den Nachrichten TV kommentiert und sollte es auch...“
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Natürlich, warum auch Schwerverbrecher decken?

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libertè Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Siehste, ist doch wie erwartet mit der üblichen Einschränkung erlaubt worden.
Hätten sich mal die Rechtsverdreher von NRW angestrengt und gleich die logischen Passagen festgeschrieben währe es genauso durchgewinkt worden wie es Schäuble jetzt wohl formulieren wird..

Kahlsruhe ist doch offen wie ein Buch


MfG
Libertè
;~)

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DannyCoburg libertè „nichts neues!“
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Égalité.

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Tuxus Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Hallo,
das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Online-Durchsuchungen nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt sind.

Das ist eine gute Nachricht !

Zitat Reuters:
"Wegen der rasanten Weiterentwicklung der Technik sei die Privatsphäre des Menschen heute nicht mehr ausreichend vom Grundgesetz geschützt, befanden die Richter."
"Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne."

Gemeint sind damit Bedrohungen von Leib und Leben !

"Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste private Dateien sofort gelöscht werden."

Alles prima :)

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vielhuber Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Wenn es sich um eine Art Trojaner handelt, wieso sollte sich dann der Aufbau von anderen Trojanern unterscheiden und, infolgedessen, wieso sollten ihn keine Virenscanner oÄ erkennen? Setzen Schäuble und co. auf eine vollkommen neuartige Technologie und wie wird der Trojaner eingeschleußt (Email?)?

Danke für Eure Antworten

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siggi12 vielhuber „FRAGE: Wie soll der Bundestrojaner überhaupt FUNKTIONIEREN?“
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Fragt sich wenn will man mit dem Bundestrojaner fassen ?

Ein paar Dorftrottel die mal wieder eine Bombe basteln die am Ende dann doch glücklicherweise nicht hochgeht.

Sry für den Sarkasmus.

Trotzdem geht das Gesetz für mich so in Ordnung irgendwo muss der Staat auch Mittel zur Verbrechensbekämpfung haben.
Das dabei Grundrechte manchmal eingeschränkt werden müssen ist nun mal ein notwendiges Übel.
Oder sollen Verbrecher in Zukunft frei rumlaufen nur weil eine Gefängnissstrafe ihre Grundrechte einschränkt.

P.S. Der Trojaner soll nocht nicht gepatchte und undokumentierte Lücken im Betriebsystem ausnutzen und da er sehr selten eingesetzt wird auch nicht von Antivirenprogrammen erkannt werden (Zero-Day-Exploit).

http://de.wikipedia.org/wiki/Exploit



Jemand der Ahnung von der Materie hat merkt aber sicher trotzdem wenn ein Trojaner auf dem Rechner ist allein schon an nicht autorisiertem Datenverkehr.

MfG


siggi

1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
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anobienkiller1 siggi12 „Fragt sich wenn will man mit dem Bundestrojaner fassen ? Ein paar Dorftrottel...“
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Ich denke mal siggi hat recht. Das Problem ist nur, dass Ottonormal-Musikdownloader das bei dem ganzen Traffic gar nicht mitbekommt.

Mir stellt sich nur die Frage, wie der BT auf einem Rechner funktionieren soll, wenn ein Nicht-M$-OS installiert ist. Wie soll das z.B. bei BeOS oder Linux funktionieren? Erwarten Schoible & Co., dass extra Lücken für ihren BT offen gelassen werden?



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libertè anobienkiller1 „Ich denke mal siggi hat recht. Das Problem ist nur, dass...“
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>BeOS oder Linux ob die wirklich nicht weniger offen sind?
setzt dich intensiv mit der Materie auseinander und du wirst dich deinem Schicksal ergeben..


MfG
Libertè
;~)

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anobienkiller1 libertè „ BeOS oder Linux ob die wirklich nicht weniger offen sind? setzt dich intensiv...“
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Hallo Lieberté,

ist schon richtig, aber die sind bei Linux & Co. mit Sicherheit um einiges schneller geschlossen, als denen lieb sein kann. Außerdem glaube ich, es ist doch mehr heiße Luft als alles andere, denn abgesehen vom 0815 Ganoven, der auch mit herkömmlichen Methoden geschnappt wird, benutzen Leute die im Visier der Fahnder sind eh verschlüsselte VPN-Verbindungen. Okay, man kann nun sagen, jede Verschlüsselung wird früher oder später geknackt. Das Problem dabei ist aber, dass das je nachdem wie gut verschlüsselt wird, Tage oder sogar Monate dauern kann.

Die Zeit wird's ans Licht bringen...

MfG
Der Holzwurmtöter

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Bernd210 Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Die wahrscheinlichste Ausführung dieses BT ist wohl die.
Da wird es ein Moorhuhnschiessen 5.0 XP oder 6.0 Vista geben, ganz kostenlos und in allen Medien erwähnt.
Dann ist auf jedem 100sten Bild - schwach lesbar - der Text. "Join the Army" und Herr Jung hat keine Probleme mehr,
den vorderen Orient mit Kanonenfutter zu bedienen.
Ist ein alter Hut. Schon in den 50-Jahren des vorigen Jhd hat es so in den Kinos der damaligen "Freunde und Beschützer" geklappt.

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Alibaba Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Ich gehe davon aus, dass es das BVG in klassischer Politiker-Manier Allen rechtgemacht hat. Die Gegner können jubeln, weil sie einen 80%-Erfolg rausdefinieren können und die Gegner schaffen ganz einfach themenspezifische Sonderkommissionen (prima Neuland, um Günstlinge und Spezis zu protegieren) und besetzen die mit willigen Richtern (gibts genug, sog. Karrieresprung) und haben damit ALLES, was sie gewollt hatten. Klassisches Win-Win-Szenario !!! Sollte wohl der Allgemeinheit signalisieren, dass da eine oberste Instanz wacht, damit auch Alles ja schön korrekt zugeht. Widerliches Schmierentheater !

Da ich leider selbst schon sog. Machtmissbrauch miterleben dürfte, betrachte ich es als "Totalschaden" der Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung und als klare Ansage, dass "die Leute" nichts mehr zu sagen haben. Kein Wunder, dass die Wahlbeteiligung überall sinkt. Wozu auch ? Solange nur fiktive Prozente gegeneinander aufgerechnet werden, wird sich daran auch nichts mehr ändern. Man überlege mal: Von soundsoviel Mio Wahlberechtigten gehen noch 30-40% wählen, von denen wiederum wählen z. B. 42% CDU ... Egal mit wem die sich nun zusammentun, um eine Mehrheit zu schaffen, unterm Strich sinds um die 15% der Bevölkerung, die dann gross von klarer Mehrheit und Wählerwillen rumtönen. Schade, dass es die Partei der Nicht-Whler noch nicht gibt. Die könnten diese Kontroll-Fetischisten-Brut mit einem Federstrich ausweisen oder einbuchten oder in die Klappse stecken.

Eine miese Show für die Öffentlichkeit, mehr stellt dieses Wischi-Waschi-Urteil für mich nicht dar.

Alibaba

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