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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
libertè Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Siehste, ist doch wie erwartet mit der üblichen Einschränkung erlaubt worden.
Hätten sich mal die Rechtsverdreher von NRW angestrengt und gleich die logischen Passagen festgeschrieben währe es genauso durchgewinkt worden wie es Schäuble jetzt wohl formulieren wird..

Kahlsruhe ist doch offen wie ein Buch


MfG
Libertè
;~)

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