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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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xafford Nachtrag zu: „Hallo Ede, wieso hab ich das vergessen? Ich hatte doch geschrieben: Übrigens...“
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Noch was vergessen... eigentlich wollte ich noch den Link zur Entscheidung des BVerfG setzen und noch was sagen:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Nach mehrmaligen Lesen bin ich über die Leitsätze, eigentlich Punkt 2. nicht besonders erfreut. Da ist einiges an Sprengstoff versteckt nach meinem Empfinden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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