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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
nichts neues! libertè
nichts neues! DannyCoburg
anobienkiller1 siggi12 „Fragt sich wenn will man mit dem Bundestrojaner fassen ? Ein paar Dorftrottel...“
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Ich denke mal siggi hat recht. Das Problem ist nur, dass Ottonormal-Musikdownloader das bei dem ganzen Traffic gar nicht mitbekommt.

Mir stellt sich nur die Frage, wie der BT auf einem Rechner funktionieren soll, wenn ein Nicht-M$-OS installiert ist. Wie soll das z.B. bei BeOS oder Linux funktionieren? Erwarten Schoible & Co., dass extra Lücken für ihren BT offen gelassen werden?



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BeOS oder Linux libertè