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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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xafford Nachtrag zu: „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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PS: mal wieder ein Kalauer der besonderen Art...

Überschrift News:

Bundestrojaner ist legal

(obwohl es derzeit keinen Bundestrojaner und kein Gesetz gibt)

und die Überschrift der Quelle:

Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

Naja, sagt ja beide fast das Gleiche aus (wenn man es überliest).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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