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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
Crusty_der_Clown peterson „außerdem finde ich dein Krankheitsbild viel zu interessant.“
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Dann kann man deine Probleme vielleicht klären.
Wie ich bis zum nächsten runden Geburtstag (Euro-)Millionär werde? Nee, das nehme ich dir nicht ab, daß das mit einer Nachricht an dich zu schaffen wäre. So spendabel schätze ich dich nicht ein, sorry.

Außerdem solltest du Marianne nicht vernachlässigen, da will ich mich einfach nicht dazwischendrängen, da käme ich mir ja vor wie das sprichwörtliche fünfte Rad am Wagen.
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Danke @199... Olaf19