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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
Crusty_der_Clown peterson „Jürgen, ich weiß ja, Du willst nicht streiten.“
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Stänkern und Zwietracht streuen reicht ja völlig aus.
Mache ich von Zeit zu Zeit ganz gerne, stimmt schon, wenngleich hier nicht. Ich hätte eigentlich nur mal deine Erklärung dazu gehört, warum du gestern (im übertragenen Sinne gemeint, eigentlich ist es rund 53 Wochen her) dein Hüh verteidigt hast, jetzt jedoch scheinbar zu der Erkenntnis gelangt bist, daß Hott wohl doch eher stimmt.

Aber lass gut sein, lass uns nicht streiten, wir langweilen nur die Mitleser und außerdem finde ich dein Krankheitsbild viel zu interessant.

Schönes Restwochenende noch.
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Danke @199... Olaf19