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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
Danke @199... Olaf19
Tilo Nachdenklich Nachtrag zu: „Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung“
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Ich habe die tecchannel-Meldung für seriös gehalten...aber langsam kommen mir Zweifel. Mir fällt gleich nochmal der Journalistenspruch ein: Die Kenntnis des Fachjournalisten ist weit wie das Meer und tief wie eine Pfütze. Ist ne Anspielung auf die Rationalisierungen in den Redaktionen. Ein Redakteur muss immer mehr Fachbereiche abdecken und natürlich wird personell ausgedünnt, der Materialausstoß soll aber zumindest gleich bleiben.

Eine Ausdeutung des Urteils - allerdings für gewerbliche Händler - findet sich hier:
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/243112/index1.html

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