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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Olaf19 Crusty_der_Clown „Die haben doch wirklich den Arsch offen. Das wird ja die Abmahnfraktion freuen,...“
Optionen
> Nun ja, also nur einmal pro Artikelbeschreibung erwähnen,...

Wenn du den Gewährleistungsausschluss pro Artikelbeschreibung genau einmal erwähnst, dann hast du bei mehreren Artikeln auch mehrere Erwähnungen - also sind es dann AGBs, also handelst du von nun an gewerblich.

Aber das ist ja auch alles vollkommen gleichgültig. Laut Bundesgerichtshof kannst du ja machen was du willst - verkaufen ist immer gewerblich, nur kaufen ist privat.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Danke @199... Olaf19