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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
hundertneunundneunzig Tilo Nachdenklich „Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung“
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Hallo,

im besagten Urteil geht es um ein Hengstfohlen mit angeborenem Herzfehler. Laut Urteilsbegründung können Gewährleistungsansprüche "soweit sie auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind" nicht ausgeschlossen werden. Außerdem folgte das Gericht im vorliegenden Fall nicht der Auffassung, das Fohlen als "gebrauchte Sache" anzusehen, da es noch nie als Reittier gebraucht worden war.
Es ist also hier über einen ganz speziellen Fall geurteilt worden, der sich nicht eins zu eins auf jeden bei ebay gehandelten Artikel anwenden läßt.
Nirgends wird behauptet, daß Gewährleistung prinzipiell nicht per AGB ausgeschlossen werden können.

Den Konsequenzen aus dem Urteil, die bei tecchannel gezogen werden, kann ich daher nicht folgen. Für mich sieht das entweder nach schlampig recherchiert oder Sensationsmache aus.

Gruß
hu-

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Danke @199... Olaf19