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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Crusty_der_Clown Nachtrag zu: „Die haben doch wirklich den Arsch offen. Das wird ja die Abmahnfraktion freuen,...“
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Die müssen wohl eine Betriebsfeier gehabt haben, bei der reichlich Allehol geflossen ist, anders sind diese Urteile nicht erklärbar: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92345

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Eben nicht! Olaf19
Danke @199... Olaf19