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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
Crusty_der_Clown Olaf19 „Eben nicht!“
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Wenn du den Gewährleistungsausschluss pro Artikelbeschreibung genau einmal erwähnst, dann hast du bei mehreren Artikeln auch mehrere Erwähnungen - also sind es dann AGBs, also handelst du von nun an gewerblich.

Das muß ich erstmal aus weiteren Kommentaren zu dem Urteil herauslesen. Im schlimmsten Fall hast du ja recht, aber aus dem einen Artikel kann man das noch nicht mit Gewißheit ablesen. Ich gehe aber auch von gewerblichen Verkäufen aus, ich verkaufe privat nichts mehr bei eBay, die können mich mal kreuzweise, mit derartigen Fehlurteilen umso mehr.

Es ist einfach nur zum kotzen, daß man als Gewerbetreibender nicht einfach eine brauchbare Geschäftsidee haben darf, diese zur Zufriedenheit der Kunden ausführt, selbst dabei noch etwas Geld verdient, sondern stattdessen die kümmerlichen Erträge dem eigenen Rechtsanwalt oder der Gegenseite bei Abmahnungen in den Arsch stecken muß.

Ich frage mich, auf welcher gesetzlichen Grundlage die eigentlich ihre Urteile fällen. Gestern darfst du doch die Gewährleistung ausschließen oder - je nach Ausgangssituation - auf ein Jahr begrenzen, heute mußt du auf einmal 24 Monate leisten (wenn deine Interpretation richtig ist), meinst du es aber zu gut und bietest als Händler eine "lebenslange" Garantie, was ja eigentlich das Nonplusultra wäre und nur eine - deutliche - Verbesserung, bist du auch am Arsch, dann wirst du nämlich auch erfolgreich abgemahnt und verlierst im Zweifel den Prozess. Das hat's nämlich auch schon gegeben.

Was muß man wohl unternehmen, um einen (oder mehrere) Richter auf ihren Geisteszustand hin untersuchen zu lassen? Ich habe nämlich meine Zweifel, ob solche Urteile im Vollbesitz geistiger Fähigkeiten überhaupt denkbar sind.

Gruß
Jürgen
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Danke @199... Olaf19