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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
peterson Tilo Nachdenklich „Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung“
Optionen

Genauso wenig wie das neue EU-Recht.

Urteil lesen
nachdenken
umsetzen

Betrifft nur Gewerbetreibende.

Oder schon mal einen Privaten mit AGB gesehen.
Ich nicht.


Weitere Informationen dazu im ebay SH-Forum.

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Danke @199... Olaf19