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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
Crusty_der_Clown hundertneunundneunzig „Hallo, im besagten Urteil geht es um ein Hengstfohlen mit angeborenem...“
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Den Konsequenzen aus dem Urteil, die bei tecchannel gezogen werden, kann ich daher nicht folgen. Für mich sieht das entweder nach schlampig recherchiert oder Sensationsmache aus.

Das meinte ich damit, daß ich erstmal weitere Kommentare zu dem Urteil abwarten will bzw. werde. Da andererseits ein befreundeter Händlerkollege vor rund einem Jahr etwa 3.500,- losgeworden ist, weil er in seinen Angeboten noch 14 Tage Rücktrittsrecht eingeräumt hat, manche (manche, nicht alle!) Landgerichte jedoch 1 Monat für notwendig halten (man sieht, wie uneinheitlich die Rechtssprechung ist) und er es nach einer Abmahnung auf einen Prozeß hat ankommen lassen, den er prompt verloren hat, seitdem bin ich da vorsichtig. Etliche Verkäufer haben ja im Falle eines Falles nichts anderes zu tun, als schnellstens ihre eigenen Angebote auf die neuen Gegebenheiten anzupassen und ihre Konkurrenz erstmal mit Abmahnungen zu überziehen.

Zum kotzen ist das, dann lieber einmal zu viel Vorsicht walten lassen, als sich hinterher dumm und dusselig zu bezahlen.

Gruß
Jürgen
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Danke @199... Olaf19