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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Eben nicht! Olaf19
Olaf19 hundertneunundneunzig „Hallo, im besagten Urteil geht es um ein Hengstfohlen mit angeborenem...“
Optionen

...du scheinst recht zu haben:
Kanzlei Küstner, von Manteuffel und Wurdack
http://www.answer24.de/article/BGH_Abgrenzung_zwischen_neuen_und_gebrauchten_Tieren-123.htm
...und noch mehr Stoff zum Thema.

Ich habe mir jetzt zwar nicht den ganzen Sermon durchgelesen - da wird man ja irre im Kopf - aber die Schlussfolgerungen von TecChannel kann auch ich bislang(!) nirgends herauslesen. Zumindest keine De-facto-Abschaffung von Privatverkäufen, wie er sich bei tecChannel andeutet, zumal der vor diesem Gericht behandelte Fall ein sehr spezieller sein dürfte.

Mein eines Posting weiter oben habe ich nachträglich bearbeitet :-(

THX
Olaf

P.S. wenn ich im Zusammenhang mit Tieren Begriffe wie "neu" oder "gebraucht" lese, wird mir speiübel...

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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