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Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung

Tilo Nachdenklich / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html

Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.

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Crusty_der_Clown Tilo Nachdenklich „Fußangeln bei der neuen Gewährleistungsregelung“
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Die haben doch wirklich den Arsch offen. Das wird ja die Abmahnfraktion freuen, gibt's gleich wieder ein paar Tausender ohne Gegenleistung zu verdienen.

Nun ja, also nur einmal pro Artikelbeschreibung erwähnen, keine AGB rein (muß ja auch nicht sein, bis auf wenige Ausnahmen ist ohnehin alles rechtlich irgendwie nicht statthaft, also überläßt man gleich komplett alles dem Gesetzgeber) und hoffen, daß das dann als einzelvertragliche Regelung durchgeht.

Richter müßte man sein. Den ganzen Tag auf irgendwelchen Stühlen mit extraweicher Furzmulde rumsitzen, in höheren Positionen auch sehr merkwürdige Gewänder tragen (wird nur noch von den Briten mit ihren Perücken übertroffen), Urteile erlassen, die ohnehin bei jedem Gericht bei gleicher Ausgangssituation anders aussehen und daher wohl nicht mit Blick auf die Gesetze erlassen werden, sondern stattdessen per Würfelspiel oder wie bei der Ziehung der Lottozahlen ermittelt werden. Und für diese Fehlleistungen gibt's dann noch jeden Monat einen fetten Haufen Kohle auf's Konto.

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Eben nicht! Olaf19
Danke @199... Olaf19