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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
PTEulenspiegel Ma_neva „ Quark und Blödsinn, ich habe noch NIE was kopiert, höchstens auf dem PC von...“
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Also, Manfred,
wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du trotzdem kein Philosoph geworden.
Ob DU etwas findest oder nicht, ist doch völlig irrelevant, Du weißt ja noch nicht einmal, wo Du suchen sollst.
Wenn Du noch nie was kopierst hast, wirst Du im Himmel ziemlich einsam sein; dazu zählt nicht nur die Musik, die Du auf PC ziehst - schon verboten - , sondern auch die 2. Sicherungskopie Deiner ORIGINAL-Betriebssystemssoftware etc etc. - auch verboten - alles verboten, und zwar DURCH VERTRAG.

Der BGH hat zuletzt am 9 August 2010 entschieden ( STEAM-FALL ), dass Weiterveräußerungsverbote in Software-Vertragsklauseln WIRKSAM sind.

Wem das nicht herrschende Meinung genug ist, der kann ja die BGH-Entscheidungen dazu rückwärts gehen bis in die 80er Jahre hinein.

Eine Empfehlung, Manfred: versuch es mal mit inhaltlichen Beiträgen, statt mit unbegründeten Meinungsäußerungen im Stile von: ZITAT "QUARK und BLÖDSINN" // "habe nichts gefunden" // "stehst alleine da " usw usw

freu Grü PTEulenspiegel

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*PLONK* Olaf19