Allgemeines 21.942 Themen, 147.617 Beiträge

News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

bei Antwort benachrichtigen
So isses. peterson
Olaf19 PTEulenspiegel „nochmals an Olaf19 und andere mit der gebrauchten Argumentation: Es gibt zwar...“
Optionen
Es gibt zwar das jus primae noctis, und bestimmt auch zu jedem Programm EINEN, der es zum ersten Mal gestartet hat, aber danach ist die Jungfrau keine mehr und das Programm "gebraucht". Also kaufen ALLE ( außer dem ersten Käufer ) ein GEBRAUCHTES Programm.

Tja, nur leider gilt diese Erkenntnis nicht exklusiv für Computersoftware, sondern für jedes beliebige andere Produkt auch - sofern es nur ge- und nicht ver-braucht wird.

Das einzige, was exklusiv für Computersoftware gilt, ist diese ganze spitzfindige Wortklauberei um sog. "Nutzungsrechte", die die Hersteller den arglosen Käufern "gönnerhaft" einräumen.

Wenn ich einen Kühlschrank kaufe, gehört mir selbstverständlich nur das Gerät und nicht der Konstruktionsplan dazu - der ist geistiges Eigentum z.B. der Firma Bosch.

Wenn ich im Möbelhaus einen Designer-Sessel kaufe, gehört mir nicht mehr und nicht weniger als - der Sessel, das macht mich nicht zum geistigen Eigentümer des Designs.

Wenn ich eine Flasche Coca-Cola kaufe, gehört mir nur diese Flasche samt Inhalt, nicht aber die streng geheim gehaltene Coca-Cola-Rezeptur.

Wenn ich ein Softwarepaket kaufe, gehört mir - rischtisch! - auch nur das, was drin ist, und nicht das Urheberrecht an der Software.

Nur dummerweise hat dies auch niemand gefordert... warum Software-Hersteller immer meinen, für sich eine Extrawurst braten zu müssen und die halbe Welt verständnisinnig dazu nickt, wird mir immer ein Rätsel bleiben. Auch, warum die amerikanische Rechtsauffassung in Europa die richtige ist - und nicht die europäische.

Schau dich einfach einmal um, was bei ebay und anderswo an gebrauchter Software angeboten wird - und anscheinend nicht moniert wird, ebay löscht nämlich gnadenlos jede Auktion, die nicht bei 3 auf den Bäumen ist, sobald irgendein Hallodri einen wichtigmacherischen Einwand dagegen erhebt (habe ich selbst schon erfahren müssen, wenn auch noch nicht mit gebrauchter Software).

Wenn es wirklich verboten wäre, Software gebraucht zu verkaufen, hätte die Contentmafia längst dazwischen gehauen. Noch sind wir nicht in Amiland - halten wir uns also einfach an die eigenen Gesetze und nicht an die unserer Ex-Besatzer.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen
*PLONK* Olaf19