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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
PTEulenspiegel Olaf19 „Wenn du ein Softwarepaket kaufst, erwirbst du Medien, Dokumentation, Verpackung...“
Optionen

nochmals an Olaf19 und andere mit der " gebrauchten " Argumentation:

Es gibt zwar das jus primae noctis, und bestimmt auch zu jedem Programm EINEN, der es zum ersten Mal gestartet hat, aber danach ist die Jungfrau keine mehr und das Programm "gebraucht".

Also kaufen ALLE ( außer dem ersten Käufer ) ein GEBRAUCHTES Programm.

Mit anderen Worten: es geht NICHT um die Packung, den Datenträger, die Anleitung etc, sondern um ein NUTZUNGSRECHT, kein Eigentumsrecht. Die Kartonfixierten MÜSSEN umdenken !!
Und ob der Autor nur an je einen SEIN Recht zur Nutzung seines Geisteswerkes vertickt oder dem Berechtigten - wie inzwischen zB Kleinweich - das Recht zur Weitergabe bei Beendigung der Nutzung des weitergebenden einräumt. ist seine Entscheidung und natürlich auch verhandelbar. Zu den grundgesetzlichen Einschränkungen bei den privatrechtlichen Einschränkungen habe ich schon früher geschrieben; jedenfalls wird es für zulässig gehalten, für die Weitergabe einen Beitrag zu erheben, zB für Kosten der neuen Registrierung etc.

Wenn die hier mehrheitlich vertretene Auffassung anhält und sich am Markt durchsetzt, Nutzungsweitergabe müsse kostenfrei gegenüber dem Autor möglich sein, werden wir demübernächst nur noch zeitabhängige Programmnutzungsrechte haben, dann ist egal, wer die Scheibe einlegt, aber es muss monatlich - täglich - stündlich gezahlt werden - oder je Anwendungsfall. Das gibt es alles schon, aber im Hochpreis- und Spezialsegment, nicht bei Massenware.

Also noch was lateinisches: quidquid agis, prudenter agas, et respice finem

Im übrigen: Privateigentum an Produktionsmittel abschaffen hilft echt weiter, auch bei geistigen Werken.

Grüezi PTE

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*PLONK* Olaf19