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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
*PLONK* Olaf19
Joerg69 PTEulenspiegel „Hier spricht der Haus- und Hofjurist: Das Problem mit dem Software-Verkauf...“
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Hat daher der Autor des Programms im USA-Fall mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser nicht veräußern darf, so hat er - mit Einschränkungen gleich unten - auch das Recht, die Einhaltung dierser Vertragsklausel zu verlangen.

Was nennen Sie Denn eine Vereinbarung? Doch sicherlich nicht die 100 Seiten kleingedruckten AGB-Scheißdreck, dessen geistigen Konsum sich niemand antuen will, für dessen Studium man länger braucht als für die Einarbeitung in die Software.

Vielleicht sollten die Juristen dieser Welt es mal auf die Reihe bekommen, sich dem realen Leben etwas anzunähern und sich kürzer zu fassen. Eine DIN A4-Seite, 10 Punkte AGB. Das hat zu genügen. Die Leute wollen nicht solch geistigen Dünnschiß ins Gesicht geschmiert bekommen.

Die Vertragsbedingungen sind ja Teil der Produkteigenschaften. Ich kann für meinen Teil sagen, daß ich für solchen Müll kein Geld mehr ausgeben werde. Es gibt Alternativen.
Viele Grüße von Jörg
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