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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
Olaf19 PTEulenspiegel „AN OLAF Du hast so hübsch unrecht, weil Du den Unterschied zwischen dem Recht...“
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Das geistige Eigentum anderer nutze ich - wie weiter oben dargelegt - *auch bei anderen* Kaufgegenständen, nur dass deren Hersteller nicht so viel Gedöns darum machen. Und die Frage nach der "Exklusivität" stellt sich weiterhin nicht.

Warum gibt es eigentlich keine Lizenzverträge für die Nutzung von Musik und Filmen? Die CD/DVD ist ja auch nur ein totes Stück Plastik, und Musik wie auch Filme höre und sehe ich auch nur "nicht-exklusiv".

Und dass Du davon überrascht wirst, dort Vertragserklärungen abgeben zu müssen, um nutzen zu dürfen . . .

...dann hast du meinen Beitrag nicht aufmerksam gelesen. Ansonsten können wir es diesmal kurz machen: http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

*Das* sind die Realitäten mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben und nicht das Wunschkonzert der Software-Rechteinhaber, die sich anscheinend für etwas Besonderes halten.

Nuff said...
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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*PLONK* Olaf19