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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
PTEulenspiegel Joerg69 „ O.k., Meister Superschlau, dann ziehen wir das anders auf. Dann ist vor dem...“
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auweia, Jörg 69 ( ist 69 Deine Standard-Haltung ? )

Superschlau stimmt ja, aber der Rest ? ¿ ? ¿
Du beklagts Dich ZU RECHT über die Macht der Verkäufer, ihre Vertragsbedingungen praktisch zu diktieren.
Das ist aber nicht der Verkäufer bei MediaMarkt/Saturn/Conrad/Pearl/ oder wie die armleuchternden Seller sonst heißen mögen, sondern der Aufkäufer des Autorenrechtes auf Verwertung seines geistigen Eigentums. Der Autor ist gewöhnlich selbst nur ein Sklave !!
Die Konzerne und deren Vertragsjuristen sind das Problem und nicht die End-Sklaven dieses Systems.
Es bleibt nur die Kaufverweigerung und/oder der Aufbau einer Käufer-Markt-Macht SOWIE die Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( nur BRD natürlich ).
Ich erwarte von einem deutschen oder amerikanischen Gericht keine systemsprengenden Urteile; das heißt noch lange nicht, dass ich das System verteidige, sondern nur, dass ich INNERHALB des herrschenden Systems die Gerichtsentscheidung für korrekt halte.

Oft werden Gerichte dafür angepisst, dass sie Entscheidungen treffen, die kein vernünftiger Mensch versteht.
Leider wird dabei oft übersehen, dass die Parlamentarier und /oder Regierungen für die Gesetze verantwortlich sind und nicht die Richter.

Lasst uns also das System diskutieren und nicht seine Interpreten. !!!!!

Guhnamnd noch PTEulenspiegel

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*PLONK* Olaf19