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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
PTEulenspiegel Olaf19 „ Tja, nur leider gilt diese Erkenntnis nicht exklusiv für Computersoftware,...“
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schade, Olaf19, da warst Du mit Deinen Beispielen ( Sessel, Cola-Flasche ) auf dem richtigen Weg, und dann machst Du doch wieder die Rolle rückwärts.
Das Ziel des SESSELFLASCHENBRÖTCHENkaufs ist der Gebrauch/Verbrauch des MATERIELLEN Kaufgegenstandes.
Das Ziel des Programm"kaufs" ist NICHT die Benutzung des materiellen Trägers als solchem, sondern der "Idee", die der Träger beherbergt. Und der Ideenerzeuger will dir zum Zerplatzen nicht seine Idee verkaufen, sondern das Recht zur Nutzung NICHTEXKLUSIV. Das verkauft er auch nur Dir und nicht Deinem Nachbarn.
WENN Du dann nicht mehr nutzen willst, kannst Du erdweit im allgemeinen unter Übergabe des Trägers der Idee das Nutzungsrecht weitergeben. Es ist daher auch bei eBay nichts rechtswidriges im Busch, WEIL die Lizenzgeber zu 99,72 % mit der Weitergabe, die ihr VERKAUF nennt, einverstanden sind.
Der Ideenerzeuger ist aber nicht verpflichtet, Dich das machen zu lassen. Wenn er bei Einräumung des Nutzungsrechtes mit Dir vereinbart, dass die Weitergabe verboten oder genehmigungspflichtig ist, dann ist das Vertragsinhalt geworden und Du musst Dich daran halten oder den Nutzungsvertrag NICHT abschließen oder einen anderen Vertrag aushandeln. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Richter in D oder USA diesen VERTRAGSINHALT auch durchsetzt, denn er ist weder sittenwidrig noch verstößt er gegen das AGB-Gesetz.
Selbst im Kaufvertragsrecht ist es absolut erlaubt und in bestimmten Bereichen üblich ( vor allem Kunsthandel ), die Weiterveräußerung auszuschließen, zB durch Einräumung eines Rück-Vorkaufsrechtes oder einer Genehmigungspflicht bei Weitergabe des Eigentums.

Also behandelt Software gedanklich nicht wie Ware, sondern wie eine Idee, die ihr nutzt, dann geht alles wie von selbst ( wo kann man noch HB kaufen ? ) und die sinnlose Aufregung legt sich wieder.

schönen Tag ringsum PTEulenspiegel

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*PLONK* Olaf19