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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
Systemcrasher jonnyswiss „Na, das deutsche Volk kann sich ja nicht gegen die Politik wehren, da eine...“
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Na, das deutsche Volk kann sich ja nicht gegen die Politik wehren, da eine indirekte Demokratie auch gleich eine indirekten Diktatur ist, so ist es gar nicht möglich, dass das Volk gegen solches Vorgehen ein Referendum aufnimmt.


Nun, solange 93% der an einer Wahl teilgenommenen Wähler ihre Stimme einer Partei geben, deren Programm nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen sich diese Wähler auch nicht beschweren, wenn die gewählten Parteien das machen, was in ihrem vorher veröffentlichten Parteipriogramm steht: Das Grundgesetz brechen.

Gemeint sind alle in den Parlamenten vertretenen Parteien:

CDU/CSU/FDP/SDP/Grüne/Linke

Wer es nicht glaubt, der schaue sich mal die Fragen im Wahl-O-Maten an:

http://www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2009/index.php

Man muß nur noch ein paar der Fragen ins Deutsche übersetzen:

Quotenregelung bei gut bezahlten Jobs für Frauen (Frauenquote) heißt auf Deutsch: Männer bekommen den Job nicht mehr! Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz (Gleichberechtigung) und Art.4 europäische Menschenrechtskonvention (Diskriminierungsverbot)


Gegen Mindestlöhne heißt auf Deutsch, für sittenwidrige Bezahlung von Arbeitnehmern. Dies verstößt gegen das Sklavereiverbot (war das nicht Art. 2 GG?) und gegen den Sittenwidrigkeitsparagraphen.

Diese beiden von 26 Fragen aus dem Whl-O-Maten-Katalog reichen schon aus, um allen im Bundestag vertretenen Parteien verfassungswidriges Verhalten nachzuweisen.


Null Toleranz f?r Intoleranz
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*PLONK* Olaf19