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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
*PLONK* Olaf19
Olaf19 PTEulenspiegel „Hier spricht der Haus- und Hofjurist: Das Problem mit dem Software-Verkauf...“
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Gegenstand eines Software-"KAUF"-Vertrages ist nicht der Träger des Programms ( Floppy, CD/DVD, Code zum Abtippen und Selbstkompilieren in Schriftform etc. ) , sondern das Nutzungsrecht an dem Programm = Steuerungstechnik-"IDEEN". Es ist daher das Recht der Vertragsparteien, den Inhalt ihrer wechselseitigen Rechte
IM RAHMEN DER VERFASSUNG nach Belieben zu regeln. Dazu zählt auch das Recht, die Weiterveräußerung von einer Zustimmung und ggf. einem weiteren Entgelt abhängig zu machen.


Das Dumme ist nur, dass der *Kauf*vertrag nicht zwischen mir und dem Software-Entwickler/-Hersteller geschlossen wird, sondern mit meinem Händler.

Erst wenn dieser Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen ist, ich die Verpackung aufgerissen, das Siegel gebrochen und den Inhalt ausgepackt habe, erfahre ich, dass der Hersteller nunmehr versucht, mir einen zweiten Vertrag aufs Auge zu drücken - nachdem ich meiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer längst nachgekommen bin.

Den Händler möchte ich sehen, der aufgrund dieser Gegebenheiten das aufgerissene Software-Paket wieder zurücknimmt.

Alle Meinungsäußerungen, die darauf beruhen, das Programm wie ein Brötchen zu behandeln zu wollen, sollen, dürfen, müssen, das ich ( immer wieder !! ) selbst essen , verschenken oder wegschmeißen oder weiterverkaufen kann, gehen daher in die juristische Irre.

Nur wer sagt mir, dass deine Meinungsäußerung die juristisch richtige ist?

Und dass man ein Brötchen nicht beliebig häufig essen kann, hat bestimmt keine juristischen Gründe.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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