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News: Urteil mit Folgen

Verkauf gebrauchter Software verboten

Michael Nickles / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.

Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.

Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.

Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.

Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.

Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.

Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).

Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.

Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.

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So isses. peterson
Olaf19 PTEulenspiegel „ene besuch im Zoo, o o o o Olaf19 es wird etwas schwafelig . . Ob Du den seit...“
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Du willst es immer noch nicht verstehen. Spannend ist doch nicht die Frage, was ich akzeptiere oder nicht akzeptiere - spannend sind die Fakten. Insbesondere solche, die schon seit 1900 erdweit gelten.

Und da ist es dir immer noch nicht gelungen, irgendetwas Erhellendes dazu beizutragen, wieso für die Softwarehersteller andere (erweiterte!) Rechte gelten sollen als für die Kreativen auf anderen Gebieten (Musik, Film, Haustechnik, Essen & Trinken...).

Stattdessen drehst du dich weiterhin im Kreise mit den ewig gleichen Platitüden - und ich mache den Fehler und befeuere es auch noch mit den ewig gleichen Rückfragen. Das meinte ich mit "nuff said" = "enough said" = genug gesagt... es bringt einfach keine weitere Erkenntnis mehr.

So, und damit ich die gleiche Dummheit nicht ewig wiederhole, bestelle ich die Antwortbenachrichtigung zu diesem Thread jetzt ab. Anfangs hatte ich den Eindruck, es hier mit einem Menschen zu tun zu haben, der einiges an juristischer Sachkenntnis mitbringt, verbunden mit einigem Witz und Esprit.

Die Penetranz, mit der du die ewig gleiche Unlogik hier wiederholst und dabei auch noch tust, als hättest du alle Weisheit der Welt gepachtet, lässt mich eher annehmen, es mit einem Exemplar der Spezies "Forentroll" zu tun zu haben. Schade, da hatte ich anfangs einen ganz anderen Eindruck.

Meine Argumente stehen alle da, man muss sie nur *sinnentnehmend* lesen und interpretieren. Und hätte sie dann auch gerne *logisch* wiederlegen können, wenn man es denn nur gekonnt hätte.

In diesem Sinne Schluss nicht nur für heute.
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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