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News: Festplatten - Prüfen, optimieren, Probleme lösen

Vorsicht: OEM-Falle beim Festplattenkauf

luttyy / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich drehe gerade am Rad!

Aus Zufall erfahre ich eben über Western-Digital, dass mir mein Distributor eine teure Raptor WD3000 HLFS als OEM-Version verkauft hat und er nichts vorher gesagt hat.

Werder haben diese Platten die 5-Jährige Garantie von WD noch werden diese Platte supportet.

Western-Digital lehnt einfache jederlei Kontakt über solche Platten ab!

Nach großem Geschrei nimmt mein Lieferant die Platte zurück und mein anderer Lieferant garantiert mir, dass er nur Retail ausliefert!

Eine böse Schweinerei für die User, die irgendwo billig WD-Platten erwerben, der Lieferant dicht gemacht hat und WD jede Garantie ablehnt.

Die Differenz zwischen OEM und Retail beträgt etwa 20€.

Um Sicherheit zu haben, sich auf jeden Fall schriftlich zusagen lassen, dass er Retail geliefert bekommt und anschließend über das Portal von WD anhand der Seriennummer feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Retailplatte handelt.

Ansonsten heißt es nämlich: no warranty und das kann jeder hier feststellen...

http://websupport.wdc.com/warranty/serialinput.asp (vorher Germany eingeben, wenn in Deutschland gekauft)

Gruß
luttyy

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Nachtrag... xafford
xafford Crusty_der_Clown „Moin, Hast Du die Ware als Endkunde, oder als gewerblicher Kunde gekauft? Wie...“
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Hmmm, also bei der Geschichte mit dem Fujitsu seid ihr leider wohl wirklich ziemlich reingefallen. Sofern das Gerät noch innerhalb der 6 Monate hinüber ist wärt ihr sogar gegenüber dem Kunden gewährleistungspflichtig und wie´s eurem Distributor gegenüber aussieht hinge von dessen AGB ab... Aber ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen, dass Fujitsu hier nach deutschem Recht so einfach aus dem Schneider wäre, denn wie bei deinem Beispiel mit dem Link auf die Herstellerwerbung und Garantie macht er sich ja das Gerät zu Eigen...

Zu dem Punkt mit der Händlerhaftung bei einem Link auf die Herstellerseite wenn sie die Garantie erwähnt bin ich da ganz Deiner Meinung dass das für den Händler fatal wäre (dazu gibt es in anderem Zusammenhang ja auch einschlägige Urteile, allerdings nicht BGB sondern wettbewerbsrechtlich).

Und das mit dem Auto war wirklich ein hinkender Vergleich, ich wollte nur erwähnen, dass Dir genau das passieren kann, was Du bei einem Passat ausgeschlossen hast ;)...

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Merci : Babdua
de nada :o xafford