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News: Festplatten - Prüfen, optimieren, Probleme lösen

Vorsicht: OEM-Falle beim Festplattenkauf

luttyy / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich drehe gerade am Rad!

Aus Zufall erfahre ich eben über Western-Digital, dass mir mein Distributor eine teure Raptor WD3000 HLFS als OEM-Version verkauft hat und er nichts vorher gesagt hat.

Werder haben diese Platten die 5-Jährige Garantie von WD noch werden diese Platte supportet.

Western-Digital lehnt einfache jederlei Kontakt über solche Platten ab!

Nach großem Geschrei nimmt mein Lieferant die Platte zurück und mein anderer Lieferant garantiert mir, dass er nur Retail ausliefert!

Eine böse Schweinerei für die User, die irgendwo billig WD-Platten erwerben, der Lieferant dicht gemacht hat und WD jede Garantie ablehnt.

Die Differenz zwischen OEM und Retail beträgt etwa 20€.

Um Sicherheit zu haben, sich auf jeden Fall schriftlich zusagen lassen, dass er Retail geliefert bekommt und anschließend über das Portal von WD anhand der Seriennummer feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Retailplatte handelt.

Ansonsten heißt es nämlich: no warranty und das kann jeder hier feststellen...

http://websupport.wdc.com/warranty/serialinput.asp (vorher Germany eingeben, wenn in Deutschland gekauft)

Gruß
luttyy

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Nachtrag... xafford
Crusty_der_Clown xafford „Das von Dir zitierte Blog schmeisst mal wieder wie es meist passiert alles...“
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Wer eine OEM-Platte kauft und beim Kauf war keine Rede von einer Garantie, der muss sich den Schuh selbst anziehen.
So ganz eindeutig würde ich das aber nicht sehen. Der Durchschnittskäufer hat vermutlich noch nie in seinem Leben etwas von OEM-Platten gehört. Der liest vielleicht in einer PC-Zeitschrift, die Platte ist zuverlässig, leise, groß und günstig und hat X Monate Herstellergarantie, geht los und kauft sie.

Der Verkäufer erzählt im nichts von OEM, vielleicht weiß er es auch gar nicht. Ich habe ja oben selbst geschrieben, daß ich (als Händler) eine OEM-Platte gekauft habe, ohne es vorher zu wissen. Als die Platte geliefert wurde, habe ich es dann gesehen aber drauf gehofft, daß nichts passiert (ging in die Hose...), aber auch die in der Produktbeschreibung vermerkte 60monatige Garantie vertraut. Ich glaube aber nicht, daß sich jeder PC-Händler seine Produkte so intensiv ansieht und auf jeden Aufkleber schaut, ob er ein OEM-Produkt erhalten hat.

Jetzt kommen wir aber zum problematischen Punkt: Ich zitiere aus http://www.7-it.de/index.php?menuid=31&downloadid=38&reporeid=69 (Seite8:Gewährleistung beim Kaufvertrag Spezialproblem: Haftung des Händlers für werbliche Aussagen des Herstellers Der Händler haftet für Werbeaussagen des Herstellers nicht, wenn er die Äußerung des Herstellers nicht kannte und auch nicht kennen musste. Allerdings kann von ihm erwartet werden, dass er sich - soweit möglich und zumutbar - über fremde Werbung hinsichtlich der von ihm verkauften Produkte informiert. Handelt es sich also um eine allgemein bekannte Werbung oder macht der Händler sich Werbung des Herstellers zu eigen, muss der sich diese zurechnen lassen."

Der Haken steht im fett dargestellten Teil. Unter Umständen muß sich der Verkäufer die Werbeaussage des Herstellers mit X Monaten Herstellergarantie doch anrechnen lassen. Ein Link auf die Produktseite des Herstellers beispielsweise dürfte reichen, um sich die Werbung des Herstellers zu eigen zu machen". Eine Garantie, wie im Falle eines Falles ein Amtsrichter entscheiden würde, würde ich weder für die eine noch für die andere Seite abgeben wollen. Die jeweiligen AGB des Verkäufers dürften da durchaus nicht unwichtig sein - und der Punkt, ob diese überhaupt rechtsgültig geworden sind.

Einen ähnlichen Fall habe ich gerade, einen Dokumentenscanner von Fujitsu, überall wird das Gerät mit einer Software vom Hersteller Kofax beworben. Nun ist das Gerät kaputt und sollte bei Fujitsu reklamiert werden. Nee, nee, das ist kein Fujitsu-Scanner (steht zwar groß vorne drauf, aber das ist wohl auch egal), das ist ein Kofax-Scanner, das erkenne ich schon an der Seriennummer. Schon ist Fujitsu fein raus und ich muß mich mit Kofax als Garantiegeber zu den dortigen Bedingungen zufriedengeben. Ich kann dir garantieren, daß wir einen Fujitsu-Scanner bestellt haben, keinen Kofax-Scanner. Wenn ich einen VW Passat bestelle, dann erwarte ich auch einen VW Passat und nicht ein Auto von einem VW-Zulieferbetrieb, auf dem zwar VW PASSAT steht, aber mit dem VW gar nichts zu tun haben möchte.

Gruß
Jürgen


"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Merci : Babdua
de nada :o xafford