Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

bei Antwort benachrichtigen
Ulmer_Paulchen1 Max Payne „ Eine ganze Menge. Ein Richter ist dank GG so unabhängig, dass er seinem...“
Optionen

Ja, leider ist das so. Flick mal einhem faulen und unabhängigen Richter etwas ans Zeug!
Es ist für Otto-Normalverbraucher unmöglich einen "unabhängigen" Richter in irgendeiner Weise für den Schaden den er Dir zugefügt hat persönlich zu belangen.
Mir wurde von Richtern schon unverholen gesagt: "Wir haben uns mit den Akten nicht auseiandergesetzt."und wenn dir das nicht reicht, wird die Klage eben mal kurz abgewiesen wegen "Unzuständigkeit". Selbst wenn Dir dann eine nächsthöhere Instanz vielleicht Recht gibt ist das Geld für Gericht und Anwalt trotzdem futsch.
ich will ja nicht alle Richter der Faulheit beschuldigen, aber leider habe ich solche Erfahrungen in den letzten 9 Jahren vor mehreren!!! Gerichten gemacht.
(Erfolg: 11.000 € zu Recht erhalten, Kosten: ca. 20.000 €)
So kommst zu Deinem Recht.
Inzwischen hab ich mir überlegt, dass ich besser hier auf den Golfplatz gehe, da treffe ich wenigstens ein paar von den Jungs in ihren schwarzen Roben während ihrer Dienstzeit.

Und wenn sich dieser Richter dann von all den Papierenen Akten eine Staublunge geholt hat, dann bekommt er das von einem richterlichen Kollegen bescheinigt als Berufskrankheit und geht vorzeitig in die gutbezahlte Pension.
Darum sind sie ja "unabhängig"!

der, wo immer seine Passwörter vergisst!
bei Antwort benachrichtigen