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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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dirk42799 Olaf19 „Sag mal Dirk - hast du heute zu viel gefeiert, oder wie erklären sich solche...“
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Morgen,

nein, ich habe nicht zuviel gefeiert. Im Gegenteil...

Den Hinweis mit den aufoktroyierten Arbeitsmaterialien hätte ich vielleicht mit einem "/irony_on" kennzeichnen sollen.
Vielleicht macht´s jetzt mehr Sinn.

Unter´m Strich wollte ich nur darauf hinweisen, daß jeder Mensch seinen individuellen Arbeitsplatz benötigt.
Der eine mag seine Desktopicons so, der andere so. Der eine hat die Mouse rechts, der andere links. Und wiederum andere - sei es dem Alter geschuldet oder nicht - bevorzugen immer noch Papier, in dem sie arbeiten können.

Wenn im Rahmen eines Generationenwechsels neue Richter die elektronische Form bevorzugen, ist das ok. Und daß ein unabhängiger Richter der Ansicht ist, gute Arbeit nur in Papierform erledigen zu können - so sei es.

bzgl. MS-Tisch (ich weiß nicht mehr, wer da fragte):
das ist dieser Bildschirmtisch von Microsoft, auf dem man "Minority Report"-ähnlich Dateien und deren Inhalte hin-und-herschieben kann.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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