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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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out-freyn Olaf19 „Dirk, mir ist das im Grunde genommen egal, ob das abwegig ist oder nicht....“
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Ein Richter ist Beamter

Nein, ist er nicht. Nur so etwas ähnliches. Ein Beamter hat weitaus weniger Handlungsspielraum bei der Erledigung seiner Dienstgeschäfte. Max hatte schon mal den entsprechenden Wikipedia-Artikel verlinkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richter

Zitat:
Berufsrichter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist.
[...]
Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit jedoch eingeschränkt ist.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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