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Richter hat ein Recht auf Aktenberge

Unholy / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Düsseldorf. Ein Richter will nicht am Computer arbeiten und bekommt deshalb alle Akten schriftlich - bergeweise. Das Dienstgericht in Düsseldorf gab ihm Recht. Ein Richter muss nicht am Bildschirm arbeiten: Er hat ein Recht auf Aktenberge. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/9/2/news-131589637/detail.html#956856

Ich frag mich wirklich ob alle Macht im Staat von einem Richter ausgehen darf!


Gruss

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dirk42799 Olaf19 „Die Verlogenheit an der Sache besteht darin, dass auf der anderen Seite vom...“
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Wo Du gerade ELSTER sagst...

Grds. ist das sicherlich eine die gesamten Prozesse beschleunigende Angelegenheit:
durch die EDV-gestützte Verarbeitung wird manches schneller bearbeitet.
Haken an der Sache: während ich die Erklärung elektronisch übermitteln kann, muß ich sämtliche Quittungen, Belege und Nachweise in Papierform einreichen. Auf Kontoauszüge wurde bei mir bislang verzichtet, stellten sie doch aber auch das geringste Übel da (Export von StarMoney in PDF oder dergl.).
Ich frage mich, was meine Steuersachbearbeiterin sagen würde, wenn ich ihr statt der Ordner nur noch einen Link nebst Kennwort zu meinem Server schicken würde, auf dem sie sich alle nötigen Dokumente abrufen könnte...

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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