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News: Von Gerichtsurteil bestätigt

GEZ - Blechen für Autoaufkleber

Borlander / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind bekanntermaßen recht kreativ wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht.

Weil ein Mann "großflächige Werbung" für die Firma seiner Frau an seinem privat genutzten Auto angebracht hatte bekam er Post: Der SWR forderte für diese "geschäftliche Nutzung" zusätzliche Gebühren ein.

Damit war der Auto-Besitzer natürlich nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter vom Verwaltungsgericht Mainz schlossen sich in ihrem Urteil (Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ) jedoch den Vorstellungen des SWR an.

Borlander meint: Der Fall zeigt mal wieder wie überfällig eine Reform der Rundfunkfinanzierung ist. Niemand kann zwei Radios sinnvoll gleichzeitig hören. Für zwei Radios gleichzeitig Rundfunkgebühren zu bezahlen ist in Deutschland dagegen keine Seltenheit.


Quelle: Urteil: Gebühren dank Autowerbung

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@Chaos3 und PaoloP Olaf19
Olaf19 floidfat „Die Punkte die hier aufgestellt wurden, finde ich einfach Klasse. Das Privatauto...“
Optionen
> Dann ist ja fast jedes Auto ein Geschäftswagen, weil ja die meisten Autohäuser
> bei den Nummernschildernhaltern, auch ihre Werbung drauf haben.


Genau das war es, was ich versucht hatte richtig zu stellen - so ist das nicht gemeint.

Ob du für dein Autohaus Reklame fährst oder für AMD-Prozessoren oder für Danone-Joghurt oder was auch immer - damit wird dein Wagen natürlich nicht zum Geschäftsfahrzeug.

Es geht hier um Leute, die ein eigenes Unternehmen besitzen und für dieses mit einem Aufkleber auf dem Privatwagen Werbung machen. Da sagt die Rechtsprechung, somit wird aus dem Privatwagen ein Firmenwagen - ansatzweise nachvollziehbar, aber doch spitzfindig.

CU
Olaf
@Murdock Olaf19