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News: Von Gerichtsurteil bestätigt

GEZ - Blechen für Autoaufkleber

Borlander / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind bekanntermaßen recht kreativ wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht.

Weil ein Mann "großflächige Werbung" für die Firma seiner Frau an seinem privat genutzten Auto angebracht hatte bekam er Post: Der SWR forderte für diese "geschäftliche Nutzung" zusätzliche Gebühren ein.

Damit war der Auto-Besitzer natürlich nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter vom Verwaltungsgericht Mainz schlossen sich in ihrem Urteil (Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ) jedoch den Vorstellungen des SWR an.

Borlander meint: Der Fall zeigt mal wieder wie überfällig eine Reform der Rundfunkfinanzierung ist. Niemand kann zwei Radios sinnvoll gleichzeitig hören. Für zwei Radios gleichzeitig Rundfunkgebühren zu bezahlen ist in Deutschland dagegen keine Seltenheit.


Quelle: Urteil: Gebühren dank Autowerbung

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@Chaos3 und PaoloP Olaf19
Pumbo Borlander „GEZ - Blechen für Autoaufkleber“
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Bei meinem Auto steht vorne und hinten "VOLVO" drauf.
O jeh! Das ist nämlich ein Markenname eines Autoherstellers. Da fahre ich doch bestimmt auch damit nun Reklame für.
Muß ich jetzt auch GEZ extra dafür zahlen?
Was machen die Mercedesfahrer (die haben da vorne sogar noch ein Firmenemblem als Kühlerfigur-wenn das mal keine Werbung ist!!)?

Aber mal was anderse:

IF GEZ hält die Hand auf, weil Auto durch Aufkleber = geschäftlich genutzt

AND IF Gerichtliche Maulhuren der GEZ bestätigen dies quasi rechtsbeugerisch.

THEN Nun sollte man aber die Karre auch massiv steuerlich absetzen können. Eine doch wohl maßgebliche, geschäftliche Nutzung ist ja nun höchstgerichtlich festegestellt-Und dann würde ich die € 5,50/Monat auch gerne dafür bezahlen.

ELSE Gerichtlich die steuerliche Geltendmachung des Wagens durchsetzen.

Eben nicht! Olaf19
@Murdock Olaf19