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News: Von Gerichtsurteil bestätigt

GEZ - Blechen für Autoaufkleber

Borlander / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind bekanntermaßen recht kreativ wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht.

Weil ein Mann "großflächige Werbung" für die Firma seiner Frau an seinem privat genutzten Auto angebracht hatte bekam er Post: Der SWR forderte für diese "geschäftliche Nutzung" zusätzliche Gebühren ein.

Damit war der Auto-Besitzer natürlich nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter vom Verwaltungsgericht Mainz schlossen sich in ihrem Urteil (Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ) jedoch den Vorstellungen des SWR an.

Borlander meint: Der Fall zeigt mal wieder wie überfällig eine Reform der Rundfunkfinanzierung ist. Niemand kann zwei Radios sinnvoll gleichzeitig hören. Für zwei Radios gleichzeitig Rundfunkgebühren zu bezahlen ist in Deutschland dagegen keine Seltenheit.


Quelle: Urteil: Gebühren dank Autowerbung

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Olaf19 PaoloP „[Borlander]Re: GEZ - Blechen für Autoaufkleber“
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Ihr beide seid etwas auf dem falschen Dampfer ;-)

Es geht nicht um die Frage, ob der Aufkleber gesetzwidrig ist, die GEZ Autos produziert oder der SWR der Arbeitgeber ist.

Sondern: Durch das Anbringen eines Firmenaufklebers auf dem Auto gilt dieses als "gewerblich genutzt" - und für gewerblich genutzte PKW muss die Radiogebühr separat bezahlt werden.

Nur wenn man sein Auto rein privat nutzt, ist das Autoradio mit der GEZ-Gebühr für die häuslichen Rundfunkgeräte abgegolten.

Trotzdem: Auch ich finde diesen Ansatz reichlich spitzfindig und wundere mich, dass so etwas vor Gericht Bestand hat.

CU
Olaf

Eben nicht! Olaf19
@Murdock Olaf19