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News: Schluss mit billig

Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Einführung der GEZ-Gebühren für internettaugliche PCs und Handys sorgt unermüdlich für Aufregung. Alle Weile klagt jemand und dann geht es bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten hin und her. Das eine kippt das Urteil des anderen und eine gemeinsame Richtlinie, ob die "PC-Gebühr" nun zulässig ist oder nicht, existiert nicht.

Gemäß eines Berichts von Carta wird bald ein "neues Gebührenmodell" heftig für Unruhe sorgen. Das sieht vor, dass für "Internet-PCs" künftig die volle GEZ-Rundfunkgebühr (rund 18 Euro) fällig sind. Bislang müssen Leute, die zwar einen PC aber keinen Fernseher haben, lediglich 5,76 Euro pro Monat blechen.

Konkret diskutieren die Ministerpräsidenten aktuell eigentlich zwei neue Gebührenmodelle: das Haushaltsabgabe-Modell und für eine "modifizierte Geräteabgabe". Die bereits länger angedachte Haushaltsabgabe sieht vor, dass jeder Haushalt pauschal GEZ-Gebühren zahlt, welche Geräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Natürlich sind auch Haushalte betroffen, die über gar keine Empfangsgeräte verfügen. Das andere Modell - "Modifizierte Geräteabgabe" - bedeutet, dass PCs und Handys einfach als "Fernseher" betrachtet werden. Welches der beiden diskutierten Modelle entschieden wird, ist generell egal. In beiden Fällen wird für PCs und Handys die volle Rundfunkgebühr fällig. Besonders heikel kommt hinzu, dass die Beweislast umgekehrt wird.

Bislang muss die GEZ (beispielsweise durch Überprüfung) nachweisen, dass jemand über ein Empfangsgerät verfügt. Künftig werden "Empfangsuntaugliche" selbst beweisen müssen, dass sie über keinerlei Empfangsgeräte verfügen. Für die GEZ wird sich künftig also der Aufwand zum "Eintreiben von Gebühren" deutlich reduzieren.

Mit einer Entscheidung der Minister wird im Juni 2010 gerechnet.

Michael Nickles meint: Na endlich! Die Kosten für Anti-GEZ-Prozesse für Gerichte fallen endlich weg und die GEZ kann die Kosten für "Hausierer" reduzieren. Bald gibt es eine verblüffend einfache Regelung: JEDER muss blechen und basta.

Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos. Niemandem wird es gelingen zu beweisen, dass er weder PC, Fernseher noch Handy hat. Und wenn dem doch so ist, dann wird ihm halt unterstellt, dass er lügt und fertig.

Hurrendriss Was ist das? Mike9
Crazy Eye chris_otto „Hey Crazy Eye, hast du mal mit ein Richter zu tun gehabt, anscheind nicht. Ein...“
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hast du mal mit ein Richter zu tun gehabt, anscheind nicht.
Ein Richter kann ein Haftbefehl ausstellen,kann ihn auch wieder zurückrufen und braucht dafür sich nicht zu verantworten. Er ist der Vertreter des Staates.


Alelrdings muß der Richter das auch begründen, und was hat das hier alles mit einen Haftbefehl zu tun den wird er dort nicht rausrücken können.

Der richter bräuchte dafür rechtliche Grundlage, und ganz wichtig einen Anfangsverdacht - den er hier grade in der Maße nicht konstruieren kann.

PS: ja ich kenne richter, du?

Selbst von GEZ wird das empfohlen:

Das jetzt sorgfältig lesen:
...


Otto sehr schön das du das schreibst, aber ich wußte das bereits vorher ;) Ich habe gesagt es kommt drauf an wo der Fernseher steht, du hast behauptet es kommt drauf an wen er gehört. Muttis Fernseher in deinen Zimmer heißt das du zahlst und das reicht nicht das Mutti es zahlt.

Schön wäre es wenn du also ordentlich liest.

Was bitte soll da teuer sein?????
Ich kenne drei Leute die genau das machen, 53,94 EUR geteilt durch 3 ergibt für drei Monate = 17,98 Euro.


Wennn du ihn reingewunken hättest, hier der fernseher gehört meiner Mutti wären es eben nicht 17,98 sondern in der Regel noch ordentlich nachzahlungen.

Aus bei diesen Vertrag muss du dein Personalausweiß vorlegen, sonst bekommst du kein Handyvertrag.

Schau dir mal Aldi talk an, da registiert(schaltest dich frei) dich sogar in internet da kannst dne nichtmal vorschicken ;) Zur Abrechnung wird es nicht benötigt, also verstößt man mit ner falschangabe nur gegen die AGB -> einfach und rechtlich unbedenklich allerdings kann der Anbieter dich kündigen(wird er aber nicht den zur geschäftsabwicklung wird dein Name anschrift nicht benötigt)