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News: Schluss mit billig

Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Einführung der GEZ-Gebühren für internettaugliche PCs und Handys sorgt unermüdlich für Aufregung. Alle Weile klagt jemand und dann geht es bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten hin und her. Das eine kippt das Urteil des anderen und eine gemeinsame Richtlinie, ob die "PC-Gebühr" nun zulässig ist oder nicht, existiert nicht.

Gemäß eines Berichts von Carta wird bald ein "neues Gebührenmodell" heftig für Unruhe sorgen. Das sieht vor, dass für "Internet-PCs" künftig die volle GEZ-Rundfunkgebühr (rund 18 Euro) fällig sind. Bislang müssen Leute, die zwar einen PC aber keinen Fernseher haben, lediglich 5,76 Euro pro Monat blechen.

Konkret diskutieren die Ministerpräsidenten aktuell eigentlich zwei neue Gebührenmodelle: das Haushaltsabgabe-Modell und für eine "modifizierte Geräteabgabe". Die bereits länger angedachte Haushaltsabgabe sieht vor, dass jeder Haushalt pauschal GEZ-Gebühren zahlt, welche Geräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Natürlich sind auch Haushalte betroffen, die über gar keine Empfangsgeräte verfügen. Das andere Modell - "Modifizierte Geräteabgabe" - bedeutet, dass PCs und Handys einfach als "Fernseher" betrachtet werden. Welches der beiden diskutierten Modelle entschieden wird, ist generell egal. In beiden Fällen wird für PCs und Handys die volle Rundfunkgebühr fällig. Besonders heikel kommt hinzu, dass die Beweislast umgekehrt wird.

Bislang muss die GEZ (beispielsweise durch Überprüfung) nachweisen, dass jemand über ein Empfangsgerät verfügt. Künftig werden "Empfangsuntaugliche" selbst beweisen müssen, dass sie über keinerlei Empfangsgeräte verfügen. Für die GEZ wird sich künftig also der Aufwand zum "Eintreiben von Gebühren" deutlich reduzieren.

Mit einer Entscheidung der Minister wird im Juni 2010 gerechnet.

Michael Nickles meint: Na endlich! Die Kosten für Anti-GEZ-Prozesse für Gerichte fallen endlich weg und die GEZ kann die Kosten für "Hausierer" reduzieren. Bald gibt es eine verblüffend einfache Regelung: JEDER muss blechen und basta.

Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos. Niemandem wird es gelingen zu beweisen, dass er weder PC, Fernseher noch Handy hat. Und wenn dem doch so ist, dann wird ihm halt unterstellt, dass er lügt und fertig.

Hurrendriss Was ist das? Mike9
chris_otto Markus Klümper „Vor allem gilt bei sowas: Der Benutzer ist dran und nicht der Besitzer! Wenn man...“
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Hallo Markus,
das ist blödsinn.
Ein Beispiel:
Du kauft ein gestohles Auto, weiss nicht das es gestohlen war. Hast du dich jetzt strafbar gemacht? Nein.Diese Fahrzeug muss du dann, heraus gebe an den Eigentürmer und du kannst dein Geld vergessen.

Deine Frau wird geblitzt, das Auto ist über dein Namen angemeldet,somit bis du der Eigentümer, zu wenn wird der Strafzettel geschickt und wer bekommt in Flensburg Punkte?

Die Polizei oder Staatsanwalt fragen zuerst wer der Eigentürmer oder der Halter ist, wie weit du dann dich strafbar gemacht hast, ist eine andere Frage.

Kfzsteuer bezahlt der Eigentürmer, nicht der das Auto fährt.

Eigentum ist im Gesetztbuch und BGB geschützt.
oben dargestellten Gerichtsvollzieher-Besuch wirds Schwierigkeiten geben, die Eigentumsverhältnisse glaubhaft zu machen. Wenn bei Insolvenzen Firmen dichtgemacht werden, sacken GV´s sogar Eigentum vorläufig ein, was offensicht den Kunden gehört!

Natürlich sacken und pfänden sie vorläufig ein, das müssen sie aus Dienstwegen. Aber wenn eindeutig der Eigentum nach gewiesen ist, müssen sie das heraus geben. Der Nachweiss ist erbracht durch ein Rechnung mit deinem Namen drauf oder durch ein Zeuge. Sollte der Gerichtsvolllzieher oder Insolvenzverwalter es nicht tun. Ist es Diebstahl oder Unterschlagung. Und das wiederrum ist strafbar.

Anderes sieht es aus wenn ein Ersatzteil schon ein gebaut ist, dann muss du dieses Teil bezahlen. Ob dann das Gerät funktoniert, ist komplett eine andere Frage.
Mann muss sich nur zu wehren wissen.
gruss chris otto.