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News: Schluss mit billig

Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Einführung der GEZ-Gebühren für internettaugliche PCs und Handys sorgt unermüdlich für Aufregung. Alle Weile klagt jemand und dann geht es bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten hin und her. Das eine kippt das Urteil des anderen und eine gemeinsame Richtlinie, ob die "PC-Gebühr" nun zulässig ist oder nicht, existiert nicht.

Gemäß eines Berichts von Carta wird bald ein "neues Gebührenmodell" heftig für Unruhe sorgen. Das sieht vor, dass für "Internet-PCs" künftig die volle GEZ-Rundfunkgebühr (rund 18 Euro) fällig sind. Bislang müssen Leute, die zwar einen PC aber keinen Fernseher haben, lediglich 5,76 Euro pro Monat blechen.

Konkret diskutieren die Ministerpräsidenten aktuell eigentlich zwei neue Gebührenmodelle: das Haushaltsabgabe-Modell und für eine "modifizierte Geräteabgabe". Die bereits länger angedachte Haushaltsabgabe sieht vor, dass jeder Haushalt pauschal GEZ-Gebühren zahlt, welche Geräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Natürlich sind auch Haushalte betroffen, die über gar keine Empfangsgeräte verfügen. Das andere Modell - "Modifizierte Geräteabgabe" - bedeutet, dass PCs und Handys einfach als "Fernseher" betrachtet werden. Welches der beiden diskutierten Modelle entschieden wird, ist generell egal. In beiden Fällen wird für PCs und Handys die volle Rundfunkgebühr fällig. Besonders heikel kommt hinzu, dass die Beweislast umgekehrt wird.

Bislang muss die GEZ (beispielsweise durch Überprüfung) nachweisen, dass jemand über ein Empfangsgerät verfügt. Künftig werden "Empfangsuntaugliche" selbst beweisen müssen, dass sie über keinerlei Empfangsgeräte verfügen. Für die GEZ wird sich künftig also der Aufwand zum "Eintreiben von Gebühren" deutlich reduzieren.

Mit einer Entscheidung der Minister wird im Juni 2010 gerechnet.

Michael Nickles meint: Na endlich! Die Kosten für Anti-GEZ-Prozesse für Gerichte fallen endlich weg und die GEZ kann die Kosten für "Hausierer" reduzieren. Bald gibt es eine verblüffend einfache Regelung: JEDER muss blechen und basta.

Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos. Niemandem wird es gelingen zu beweisen, dass er weder PC, Fernseher noch Handy hat. Und wenn dem doch so ist, dann wird ihm halt unterstellt, dass er lügt und fertig.

Hurrendriss Was ist das? Mike9
Markus Klümper chris_otto „Hallo Markus, das ist blödsinn. Ein Beispiel: Du kauft ein gestohles Auto,...“
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1. Kein Blödsinn - ich meinte aber auch insbesondere Technische Mängel. Z.B. Abgefahrene Reifen - hier haften Fahrer und Halter beide. Oder beim Versicherungsschutz...

2. Klar bekommt man sein Eigentum meistens wieder aber das ist echt ein Riesenakt. Ein Kunde von mir hatte mal mehrere neue VWs alter Bauart importiert. Leider ging der Autohändler vor Ort pleite, der gerade ein paar Kleinigkeiten an den Fahrzeugen machen sollte. Es hat Monate gedauert, die Eigentumsverhältnisse zu klären damit die Dinger wieder aus der Insolvenzmasse rauskamen.

Ich finde das allerdings einen ziemlichen Witz. Gerade in einer Autowerkstatt stehen massive Werte herum die ganz natürlich den Kunden gehören, was jedem Insolvenzverwalter klar sein muß. Kann aber sein, daß es ein Sonderfall war weil neu und nicht zugelassen, aber gerade beim Auto reichen 5 Minuten um die Lage 100%ig rechtssicher zu klären. Warum das Monate dauern muss ist mir schleiherhaft.