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News: Schluss mit billig

Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Einführung der GEZ-Gebühren für internettaugliche PCs und Handys sorgt unermüdlich für Aufregung. Alle Weile klagt jemand und dann geht es bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten hin und her. Das eine kippt das Urteil des anderen und eine gemeinsame Richtlinie, ob die "PC-Gebühr" nun zulässig ist oder nicht, existiert nicht.

Gemäß eines Berichts von Carta wird bald ein "neues Gebührenmodell" heftig für Unruhe sorgen. Das sieht vor, dass für "Internet-PCs" künftig die volle GEZ-Rundfunkgebühr (rund 18 Euro) fällig sind. Bislang müssen Leute, die zwar einen PC aber keinen Fernseher haben, lediglich 5,76 Euro pro Monat blechen.

Konkret diskutieren die Ministerpräsidenten aktuell eigentlich zwei neue Gebührenmodelle: das Haushaltsabgabe-Modell und für eine "modifizierte Geräteabgabe". Die bereits länger angedachte Haushaltsabgabe sieht vor, dass jeder Haushalt pauschal GEZ-Gebühren zahlt, welche Geräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Natürlich sind auch Haushalte betroffen, die über gar keine Empfangsgeräte verfügen. Das andere Modell - "Modifizierte Geräteabgabe" - bedeutet, dass PCs und Handys einfach als "Fernseher" betrachtet werden. Welches der beiden diskutierten Modelle entschieden wird, ist generell egal. In beiden Fällen wird für PCs und Handys die volle Rundfunkgebühr fällig. Besonders heikel kommt hinzu, dass die Beweislast umgekehrt wird.

Bislang muss die GEZ (beispielsweise durch Überprüfung) nachweisen, dass jemand über ein Empfangsgerät verfügt. Künftig werden "Empfangsuntaugliche" selbst beweisen müssen, dass sie über keinerlei Empfangsgeräte verfügen. Für die GEZ wird sich künftig also der Aufwand zum "Eintreiben von Gebühren" deutlich reduzieren.

Mit einer Entscheidung der Minister wird im Juni 2010 gerechnet.

Michael Nickles meint: Na endlich! Die Kosten für Anti-GEZ-Prozesse für Gerichte fallen endlich weg und die GEZ kann die Kosten für "Hausierer" reduzieren. Bald gibt es eine verblüffend einfache Regelung: JEDER muss blechen und basta.

Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos. Niemandem wird es gelingen zu beweisen, dass er weder PC, Fernseher noch Handy hat. Und wenn dem doch so ist, dann wird ihm halt unterstellt, dass er lügt und fertig.

Hurrendriss Was ist das? Mike9
Crazy Eye chris_otto „Hallo Leute, ich habe damal eine Frage : Als sich noch Fernsehn sah, haben dort...“
Optionen
Beispiel Handy, ohne Handyvertrag ist das Handy nicht zu gebrauchen. Ein Handyvertrag muss ich bei ein Anbieter abschliessen, somit kann ich Beweisen das ich kein Handy besitze.
Somit kann der Richter,bei den Anbieter nachfragen, ob ich ein Vertrag besitze.


Es gibt leider mehr als einen anbieter, und glücklicherweise Datenschutz und wenn das nicht kompliziert genug ist es problemlos möglich Prepaidverträge auf Fantasy namen abzuschließen.

Das wäre wenn ein PC oder ein Fernseher gibt, zwei Menschen teilen sich die Geräte. Einer bezahlt die Gez-Gebühr, dann muss der andere nicht mehr bezahlen.

das wäre heute nicht so, heute kommt es drauf an wo sie stehen. Aber hier gibt es noch mehr Läden, geschenkte fernseher, gebraucht gekaufte ... Da reicht es nicht buch zu führen und in allen Fachgeschäften zu fragen.

Sollte doch ein PC oder ein Fernseher gefunden werden, aber mein Freund oder Mutter(Vater) gekauft haben. Die mit Kaufvertrag nachweisbar ist und die schon Gez-Gebühr bezahlen, dann bin ich auch befreit.

mal ein kleiner Tipp, versuch das mal aber achtung das ist teuer^^