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News: Schluss mit billig

Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Einführung der GEZ-Gebühren für internettaugliche PCs und Handys sorgt unermüdlich für Aufregung. Alle Weile klagt jemand und dann geht es bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten hin und her. Das eine kippt das Urteil des anderen und eine gemeinsame Richtlinie, ob die "PC-Gebühr" nun zulässig ist oder nicht, existiert nicht.

Gemäß eines Berichts von Carta wird bald ein "neues Gebührenmodell" heftig für Unruhe sorgen. Das sieht vor, dass für "Internet-PCs" künftig die volle GEZ-Rundfunkgebühr (rund 18 Euro) fällig sind. Bislang müssen Leute, die zwar einen PC aber keinen Fernseher haben, lediglich 5,76 Euro pro Monat blechen.

Konkret diskutieren die Ministerpräsidenten aktuell eigentlich zwei neue Gebührenmodelle: das Haushaltsabgabe-Modell und für eine "modifizierte Geräteabgabe". Die bereits länger angedachte Haushaltsabgabe sieht vor, dass jeder Haushalt pauschal GEZ-Gebühren zahlt, welche Geräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Natürlich sind auch Haushalte betroffen, die über gar keine Empfangsgeräte verfügen. Das andere Modell - "Modifizierte Geräteabgabe" - bedeutet, dass PCs und Handys einfach als "Fernseher" betrachtet werden. Welches der beiden diskutierten Modelle entschieden wird, ist generell egal. In beiden Fällen wird für PCs und Handys die volle Rundfunkgebühr fällig. Besonders heikel kommt hinzu, dass die Beweislast umgekehrt wird.

Bislang muss die GEZ (beispielsweise durch Überprüfung) nachweisen, dass jemand über ein Empfangsgerät verfügt. Künftig werden "Empfangsuntaugliche" selbst beweisen müssen, dass sie über keinerlei Empfangsgeräte verfügen. Für die GEZ wird sich künftig also der Aufwand zum "Eintreiben von Gebühren" deutlich reduzieren.

Mit einer Entscheidung der Minister wird im Juni 2010 gerechnet.

Michael Nickles meint: Na endlich! Die Kosten für Anti-GEZ-Prozesse für Gerichte fallen endlich weg und die GEZ kann die Kosten für "Hausierer" reduzieren. Bald gibt es eine verblüffend einfache Regelung: JEDER muss blechen und basta.

Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos. Niemandem wird es gelingen zu beweisen, dass er weder PC, Fernseher noch Handy hat. Und wenn dem doch so ist, dann wird ihm halt unterstellt, dass er lügt und fertig.

Hurrendriss Was ist das? Mike9
chris_otto Michael Nickles „Bald volle GEZ-Gebühr für PCs und Handys?“
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Hallo Leute,
ich habe damal eine Frage : Als sich noch Fernsehn sah, haben dort ARD/ZDF zwischen 17 bis 18 Uhr, Werbung ausgestrahlt. Dafür haben die doch auch Geld bekommen und zusatzlich noch GEZ-Gebühren. Senderen sie heute auch noch um die Zeit,Werbung aus?

//Zitat
Die Umkehr der Beweislast, macht jeden "Rechtsweg" aussichtslos.
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Hier gibt es auch wieder Schlüpflöcher:
Beispiel Handy, ohne Handyvertrag ist das Handy nicht zu gebrauchen. Ein Handyvertrag muss ich bei ein Anbieter abschliessen, somit kann ich Beweisen das ich kein Handy besitze.
Somit kann der Richter,bei den Anbieter nachfragen, ob ich ein Vertrag besitze.
Das wäre wenn ein PC oder ein Fernseher gibt, zwei Menschen teilen sich die Geräte. Einer bezahlt die Gez-Gebühr, dann muss der andere nicht mehr bezahlen.
Somit ist ja bewiesen, das ich kein PC oder Fernseher habe.
PC und Fernseher ist Eigentum. Wenn ich nachweisen kann das ich kein Eigentum erworben habe, somit ist auch ein Rechtsweg wieder drin.
Sollte doch ein PC oder ein Fernseher gefunden werden, aber mein Freund oder Mutter(Vater) gekauft haben. Die mit Kaufvertrag nachweisbar ist und die schon Gez-Gebühr bezahlen, dann bin ich auch befreit.
Ich habe mal einen guten Kumpel ein altes Notebook aus geliehen, damit er Bewerbungsschreiben schreiben kann.
Mein Kumpel hat ein Besuch von ein Gerichtsvollzieher bekommen, der hat das Gerät gesehen und gepfändet. Obwohl er darf hin gewiesen hat, das es ihm nicht gehört.
Ich habe dann den Gerichtsvollzieher besucht , ihn aufgefordert, unverzüglich mein Eigentum heraus zugeben.
Das könnte ich nach weisen durch den Kaufbeleg.
Er fragte warum ich das Geräte ihm verliehen habe.
Ich antwortet ihn: "An wen ich mein Eigentum verleihe, ist kann's meine Sache und das es ihm nichts angeht.".
Mit murrend und zähneknischend hat mir das Gerät wieder gegeben.
Da gibt es noch ein Problem. Wer geschäftsunfähig oder Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne gesetzlichen Vertreter kein Eigentum erwerben. Er darf nicht mal ein Vertrag abschliessen oder jemals ein Gerät anmelden.
Nickles du vergisst was, das Besitzrecht oder das Eigentumsrecht.

gruss chris otto