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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

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Olaf19 StickyFinger1 „Hi Olaf, jetzt bin ich schon schlauer! Das was Du mit dem Arbeitszimmer...“
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Hi nochmal, da bin ich etwas erleichtert, dass du dich noch nicht 100% auf meine Ausführungen verlässt ;-)

Ich bin mir zwar *relativ* sicher, dass es sich so verhält, letztlich bin ich aber auch kein Experte für Rundfunkrecht, und das scheint in einigen Fällen recht kompliziert zu sein. Deswegen hätte ich jetzt ein schlechtes Gefühl gehabt, hättest du dich jetzt zu 100% auf mich verlassen.

Aber sieh es einmal so: Wenn du jetzt wirklich knapp 70 € zusätzlich an GEZ bezahlst dank eines gewerblich genutzten Zimmers, dann ist das ganz sicherlich ein Fliegenschiss im Verhältnis zu den Beträgen, die du dadurch einsparst, dass das Zimmer steuerlich absetzbar ist.

Ärgerlich ist die Sache eher aus rein prinzipbedingten Gründen - dadurch, dass du ein Zimmer deiner Wohnung gewerblich nutzt und einen PC dort stehen hast - Radio wäre ja noch etwas anderes! - entsteht kein zusätzlicher(!) Rundfunkteilnehmer. Diese gesetzliche Regelung ist also einfach nur Blödsinn.

CU
Olaf

GEZ-Gebühren-Scheisse peterson