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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

Olaf19 Markus Klümper „Den Rechtswirrwar fine ich unerträglich, denn er zeigt wie es um die Justiz in...“
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Hi Markus, das genau halte ich für den falschen Ansatz:

Bevor die Hand aufgehalten wird sollten die ÖRs aber erstmal echte Streams im Web anbieten.

Im Klartext: Es soll eine nachträgliche Rechtfertigung für die Abzockerei geschaffen werden :-( Ich sage eher: Nein, die Abzockerei muss endlich aufhören.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben einen ganz klaren Auftrag: Versorgung der Bevölkerung mit staatlichem Rundfunk, weitestgehend unabhängig von der Privatwirtschaft finanziert.

Das Internet ist ein neues Medium, das mit Rundfunk etwa so viel zu tun hat wie die Printmedien. Das ist eine ganz andere Welt, damit haben die Rundfunkanstalten nichts zu schaffen. Das wäre etwa so, als würde mir der Norddeutsche Rundfunk ungefragt eine Zeitung in den Briefkasten werfen und hinterher verlangen, dass ich sie gefälligst bezahlen solle.

So etwas ist einfach nicht redlich, da helfen auch die Debatten über die hohe Qualität nicht weiter.

@Silvia - hi, schön dass du wieder da bist!
Das birgt natürlich das Risiko, dass die Entscheidung pro PC-GEZ ausfällt. Ich finde es besser, wenn das BVwG diese Entscheidung nicht so bald trifft. Dann bestehen mehr Chancen, dass noch weitere untergeordnete Gerichte contra PC-GEZ entscheiden, und je mehr das tun, desto größer die Chance, dass sich da Konsens in dieser Richtung breit macht, dem dann eventuell auch das BVwG eher folgen könnte.

Damit könntest du Recht behalten. Das war auch mein erster Gedanke - das BVwG fällt eine Grundsatzentscheidung, nicht die Gebühr ab, und das Thema ist für alle Zeiten erledigt - zumindest für sehr lange zu ungunsten der PC-nutzenden Rundfunkabstinenzler. Gerade unsere Richter sind in allen IT-Belangen durch die Bank stockkonservativ und völlig dem alten Denken aus der prä-digitalen Welt verhaftet.

CU
Olaf

Verschlüsselung Olaf19
70% für Verwaltung Olaf19
Schuss ins Knie? Olaf19
GEZ-Gebühren-Scheisse peterson