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News: Neues Verwaltungsgerichts-Urteil

GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig

Redaktion / 72 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Hickhack um die GEZ-Gebührpflichtigkeit internettauglicher PCs nimmt kein Ende. Eine Software-Firma hat gegen die Gebühr geklagt und vom Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Recht gekriegt. Aus Sicht der Richter ist alleine die Internet-Tauglichkeit von Rechnern nicht ausreichend, um sie als Rundfunksgeräte zu klassifizieren und damit GEZ-pflichtig zu machen.

Gerade bei im gewerblichen Umfeld genutzten Firmen-PCs ist ohnehin eher zu bezweifeln, dass sie für Fernsehgucken genutzt werden. Damit hat sich ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine grundsätzliche Gebühr für PCs ausgesprochen. Wohlgemerkt handelt es sich hier allerdings nur um ein Verwaltungsgericht.

Im März hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht das Urteil eines Verwaltungsgerichts gekippt, das sich zuvor ebenfalls zugunsten eines, gegen die GEZ-Gebühr Klagenden, entschieden hatte (siehe Oberverwaltungsgericht fällte GEZ-freundliches Urteil.

Michael Nickles: Wie lange noch soll Steuer-Kohle für Verwaltungsgerichte verjodelt werden, deren Urteile dann von Oberverwaltungsgerichten wieder gekippt werden können. Es wird Zeit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache endlich mal eine universelle Entscheidung trifft.

Mein Eindruck: eine "oberste" Entscheidung gegen diese GEZ-Gebühren-Scheisse für PCs, wird absichtlich in die Ewigkeit verschoben. Ganz gewiss haben die schiss, dass dabei die alten Diskussionen wieder aufkochen werden und die idiotische "PC-Gebühr" dann vielleicht doch wieder gekippt werden muss.

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StickyFinger1 Redaktion „GEZ-Pflicht für Internet-PCs ist unzulässig“
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Hi,
was für ein Zufall, das ich das gerade heute hier lese. Ich arbeite seit 8 Jahren im Hessischen Ministerium und Montag-Nachmittags habe ich frei. Und so gegen 18:00 Uhr klingelt es an meiner Tür. Und wer war da?! Ich dachte erst ich habe mich verhört aber nein, es waren doch tatsächlich 2 Herren von der GEZ. Ich habe sie reingelassen, natürlich nicht in die Wohnung, und dann standen 'se vor mir und haben mich doch tatsächlich gefragt ob ich einen PC in meiner Wohnung habe und ob ich den Beruflich auch nutzen würde. Da ich nicht wusste was die ganze Soße sollte, sagte ich einmal ja, das ich einen PC habe. Was die Berufliche-Nutzung anbelangt habe ich gesagt, sie sollen sich doch bitte bei meinem Arbeitgeber die Infos einholen. Tja und dann sind sie mit einem Danke wieder abgeschwirrt. Ich hatte das ganze schon wieder vergessen, bis ich gerade den Artikel lass. Aber ich frage mich immer noch, was das ganze wohl sollte?!
Ich gehe arbeiten und zahle meine Rundfunkgebühren. Natürlich habe ich die auch gefragt, was das ganze denn solle. Antwort: Sie bräuchten von einigen Verbrauchern noch genauere Angaben. Ende! Und jetzt bin ich genauso schlau wie vorher.
Und bei mir im Ministerium kann ich niemanden gescheites Fragen oder Bescheid sagen, weil nämlich fast alle im Sommerurlaub sind.

GEZ-Gebühren-Scheisse peterson