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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
Sovebämse hatterchen1 „Vollkommen richtig, eine Bestellbestätigung ist ja kein Kaufvertrag. Ist das Schweizer Almrecht? Jetzt wird es aber albern...“
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Wenn ich doch nie sicher sein kann, ob jemand nach 5 Jahren mit einem Preisirrtum kommt, muss ich wohl oder über selber dafür sorgen, dass mir der Preis bestätigt wird beim Kauf, sonst ziehe ich die Arschkarte.

Das mit den 10 Jahren Frist bis man den Preisirrtum feststellt und alles folgende gilt für Deutschland und kann man hier nachlesen:

https://www.reddit.com/r/de/comments/4oyfb3/rechtsfrage_amazon_liefert_1000_euro_kamera_f%C3%BCr/

Bei gültigen Vertrag könnte das von Amazon (Hat eigentlich wirklich Amazon selbst den Bock gebaut und nicht ein Händler?) angefochten werden. Möglich wäre hier z.B. eine Anfechtung wegen Übermittlungsfehler, hierzu hat der BGH 2005 (AZ: VIII ZR 79/04) geurteilt, dass eine solche Anfechtung bei Preisfehler möglich ist. Eine solche Anfechtung muss unverzüglich(ohne schuldhaftes Zögern) passieren, nachdem der Händler den Preisfehler und den erfolgten Versand bemerkt. Obergrenze ist in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Wobei die Frist eben beginnt, sobald der Händler den Fehler bemerkt, die theoretische Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Theoretisch wäre es also möglich, dass der Händler/Amazon den Fehler auch erst nach Monaten bemerkt, solange er dann innerhalb von max. 2 Wochen anfechtet, kann die Anfechtung unter Umständen erfolgreich sein. Letztendlich müsste Amazon/der Händler substantiert darlegen, dass er unverzüglich nach Kenntnisnahme angefochten hat, die Beweislast dass das zu spät wäre, läge dann beim Käufer.

Und wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt schon weiterverkauft ist?

level 3MarktpLatzDeutschland7 points · 2 years ago

Dann tritt eine Leistung in Geld an die Stelle der Rückgewährung der Ware. Und das ist unabhängig davon, für wie viel Geld OP sie weiterverkauft hat. Wenn OP die Kamera für 50€ weiterverkauft, müsste er trotzdem 1000 an Amazon blechen, falls sie den Vertrag erfolgreich anfechten und dann Herausgabe verlangen.

Sollte aber in zwei bis vier Wochen keines kommen, dann freue dich.

Das stimmt nicht, gemäß § 121 II BGB kann der Anfechtende bis zu 10 Jahre später anfechten. Es hängt eben davon ab, ab wann er vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Die 2 Wochenfrist die das Gericht hier annimmt, bezieht sich auf die Erlangung der Kenntnis.

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