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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Sovebämse mawe2 „Auf welches Urteil beziehst Du Dich dabei? Gruß, mawe2“
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Hallo Mawe

Siehe den Link von Anne0709 bzgl. des Urteils.

Ich frage mich aber, wie oben beschrieben, falls die 2 Wochen zutreffen: Was ist in dem Falle, dass der Käufer innert dieser 2 Wochen, in welchem der Artikel ja eigentlich ihm gehört, diesen zerstört, er durch den Gebrauch kaputt geht, er ihn weiterverkauft oder verschenkt etc.? Man kann ja vom Käufer nicht erwarten, dass er jeden gekauften Artikel erst mal 2-3 Wochen ungeöffnet herumliegen lässt, weil ja ein Preisirrtum vorhanden gewesen sein könnte.

Gruss
Thomas

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