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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
Andreas42 Sovebämse „Da haben aber andere im Netz anderes geschrieben, das war auch bei Amazon und da ging es um ziemlich genau einen solchen ...“
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Hi!

Da haben aber andere im Netz anderes geschrieben, das war auch bei Amazon und da ging es um ziemlich genau einen solchen Betrag und das Gerät wurde zurückgefordert.

Da wäre jetzt ein konkreter Link nützlich, um das bewerten zu können.

Meine Erfahrung (ist aber schon einige Jahre alt) ist, dass Amazon bei Preisfehlern liefert oder die Bestellung storniert.

Ein paar Jahre nach der Jahrtausendwende, als DVDs groß wurden und der Selbstimport von RC1 und RC3 DVDs eine gewisse Fan-Gemeinde hatte, wurde im Netz auch ausgiebig über offensichtliche Preisfehler bei Amazon berichtet und darauf setzen wahre Bestellorgien ein. Aus der Zeit stammen meine Erfahrungen.
Amazon hat da, wie gesagt, geliefert oder vor Lieferung storniert. Andere Verhaltensweisen sind mir nicht bekannt.

Man kann solche "Aktionen" auch heute noch finden, z.B. bei Seiten wie MyDeals.

Auch hier bei Nickles wurde schon über solche offenbar zu billig eingestellte Artikel berichtet: https://www.nickles.de/forum/datentraeger/2014/preiswerte-ssd-gesucht-539069064.html

Was ich mir vorstellen kann, ist dass die neuen Fälle mit Rückforderung von "Amazon" nicht Amazon selbst betreffen, sondern Marketplace-Händler die dort anbieten und verkaufen. Die dürften durchaus NICHT den Umsatz haben, um mal ein paar Tausend Euro Verlust einfach so auszusitzen.

Ich hab dazu aber auch nicht gefunden. Das Preisfehler vorkommen, ist natürlich schon belegbar. https://sellercentral.amazon.de/forums/t/brauche-eilig-hilfe-preisfehler-fba-artikel-zu-1-verkauft/175177/2

Was ich schon gelesen habe, ist das Händler Rechnungen nach dem kauf über Amazon stellen, aber da geht es um strittige Lieferungen und (aus Sicht des Händlers) unberechtigte Gutschriften durch Amazon (Kurzfassung: Händler liefert; Paket kommt angeblich nicht an; Amazon erstattet und zieht Händler den Betrag ab; Händler unterstellt dem Kunden Betrug).

Ein konkreter Fall/Link zu einem Fall, wo bei Amazon Geld oder die Ware selbst nach Lieferung nach- bzw- zurückgefordert wurde, wäre da wirklich interessant. (Falls Amazon da etwas an seiner Politik geändert hat, erfährt man das ja nur so.)

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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