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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
gelöscht_323936 Sovebämse „Ja, es geht konkret um ein Gerät, was Amazon für 40 Euro statt 320 verkauft hat. Ich habe es gekauft, bezahlt und sie ...“
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wenn ich das Gerät trotzdem jetzt nutze

Wenn das Gerät wie üblich benutzt wird, dann sollte das kein Problem sein.
Ich möchte da nicht spekulieren was alles im Normalalltag passieren könnte und was ein Gericht zu eventuellen Änderungen am Teil da entscheiden würde ...

Amazon hat oft Regeln, die nicht so üblich erscheinen.
Rückgaberecht und -fristen auch von Textilien und weiß ich was mehr, ich bin keine Kundin da.

Vielleicht war der Preis für dieses Gerät in Ordnung, Rückgabegerät oder...???

Nun ist aber durch die Preisänderung auf der Amazon-Seite klar, dass die Frist für Amazon maximal 14 Tage ab da ist.
Also aus den 10 Jahren ist der Käufer raus.

Gruß,
Anne

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