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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Deine Definition eines Freiberuflers ist falsch. Grundsätzlich sind alle selbsständigen Freiberufler verpflichtet nachhaltig gewinnorientiert zu arbeiten. Alle Freiberufler haben eine Steuernummer und sind gesetzlich verpflichtet Seuererklärungen abzugeben und somit auch Steuern zu zahlen. Freiberufler haften mit persönlichem Eigentum und kapital. Im Steuergesetz werden Freiberufler gegenüber gewerblichen Berufen nicht unterschzieden. Lediglich im Bereich der Kranken-und Sozialversicherungen (Künstlersozialkasse) können geringfügige Zuschüsse bis zu einem maximalem Einkommen einem Freiberufler finanziell hilfreich sein. Z.B. bei brotlosen Künstlern. Den Markt der Freiberufe gibt es nicht in Deutschland. In der deutschen Marktwirtschaft zählt allein das Kosten/Nutzen/gewinn-Denken und ist sogar zum Leitbild aller berufstätigen geworden.
Glasklar, wir als Bürger bekommen/erfahren genau das, was und wen wir gewählt haben. Müssen wir schon selbst ausbaden, wenn der Zahnarzt ohne Ethik zu teuer wird. Hilfe kann man nicht erwarten. Als Folge ist immer eine Spaltung zwischen "Arm" und "Reich" zu erwarten. Also wird es in Zukunft mehr zahnlose Rentner geben.

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