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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
phoenX gerhard38 „. Also damit habe ich kein Problem. Den 73 ist eher hoch anzurechnen, dass sie...“
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Deinen erstem Satz stimme ich zu. Aber Gerhard, rede nicht von Dingen von denen du offensichtlich dein Wissen aus dem TV hast!
Keine einzige Erfindung der letzten Jahre hat die Zahnmedizin wirklich sprunghaft nach vorn geworfen ausser vielleicht der 3D-Tomografie die inzwischen schon fast ausufernd angewendet wird. Damit wir uns ganz klar verstehen, ich habe einen Laser, Lupenbrille, ich kann dir eine Keramikkrone in 1h machen und habe ein Panoramaröntgen hier. Ich kann dir also den ganzen Schnulli bieten den du für dein Ego brauchst. Das alles hat aber nichts mit evidence based medicine zu tun.
Keine deiner Nennungen bietet auch nur einen wirklich relevanten Vorteil für den Patienten. Wo ist dein Vorteil wenn dein gammliger Zahn anstelle eines Rosenbohrers m.H. eines Laser gebohrt wird? Liegt er darin, dass es knallt, stinkt und raucht? Gefällt dir das besser als das schwache Rumpeln des Bohrers? Schonmal gemerkt, das eine sinnvolle Kavität dann trotzdem noch mit dem Diamant finiert wird weil ein Laser die Oberfläche porös aufsprengt? Aber sicher gehts dir besser weil du nen Hunni extra auf den Tresen gezaubert hast - da sind wir wieder beim Thema Glauben heilt und das Portemonnaie klingelt. Zeig mir doppelblinde Multicenterstudien dass Akkutpunktur nachweislich so wirksam und nebenwirkungsarm ist wie eine Anästhesie oder hast du das von deinem privaten Heilpraktiker erfahren, der sein Wissen sicher nicht für eine homöopathische Geldmenge an den ZA weitergegeben hat? Ist ein ZA ohne Krone in 1h sondern in 3 Tagen nur darum ein schlechter ZA weil seine verarmte Klientel das nicht zahlen kann und auch keinen Deut drauf gibt? Soll er sich extra für dich das 60.000 Euro teure Gerät hinstellen??? Und du kannst drauf wetten, dass die Praxen die sich diese Geräte leisten können sicher nicht darauf angewiesen sind dir für deinen Härtefall-HKP ein extra Angebot zu machen.

Warum soll man für Menschen, die einen guten Job machen (wollen), nicht Werbung machen dürfen?
Ähm, weil es niemanden gibt der beweisen kann, dass der Beworbene wirklich so nett ist und nicht aus Profitgier handelt um es mal in einem Satz zu sagen. Nochmal zum mitschreiben, Werbung kostet viel Geld - Geld das am Ende vom Patienten bezahlt werden muss.
Bisher haben Zahnärzte einen Versorgungsauftrag in D den sie für einen willkürlich festgelegten Notgroschen auch erfüllen müssen. Der ganze Quatsch von wegen AOKler werden nicht mehr behandelt waren doch nur Blendgranten. Hast du schon einen einzigen Patienten aufgetrieben dem das passiert ist? Aber wenn dieses Basissystem aus Vergütung-Versorgung aufgeweicht wird, wird es sehr bald keine gute und breite Medizin mehr geben sondern amerikanische Zustände die du anscheinend herbeisehnst. Sicher wirst du dann auch völliges Verständnis haben (sollte ich deine Einstellung einmal übernehmen), wenn mich im Falle deiner Verarmung dein Zahnstatus nicht mehr interessiert und du von deiner Basisversicherung wenn du überhaupt eine hast, gezwungen wirst zum Extraktionswerk nebenan zu gehen (Thema Selektivverträge).

Viele Grüße

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